Das neue Recht der GmbH
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Rechte & Pflichten kennen -
auf dem neusten Stand sein
Am 1. Januar 2008 ist das neue Recht der GmbH in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick sind:
Stammkapital
- muss mit mind. CHF 20'000.– voll liberiert sein
(Vorteil: Solidarhaftung entfällt) - Höchstlimite eliminiert (früher CHF 2 Mio.)
- jährliche Meldepflicht an das Handelregisteramt (HR) aufgehoben
Vereinfachte Übertragung von Stammanteilen
- keine Begrenzung von Stammanteilen je Gesellschafter
- öffentliche Beurkundung abgeschafft
- einfache Schriftlichkeit ans HR ausreichend
- erforderliche Zustimmung der anderen Gesellschafter für die Übertragung der Stammanteil kann statuarisch aufgehoben werden
Revisionspflicht
- ordentliche Revision für Gesellschaften, welche zwei der folgenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Jahren überschreiten:
- Bilanzsumme CHF 10 Mio.
- Umsatz CHF 20 Mio.
- 50 Vollzeitstellen - eingeschränkte Revision für alle Gesellschaften, die obige Kriterien nicht erfüllen
- Opting-Out => kompletter Verzicht auf Revision
- bei weniger als zehn Vollzeitstellen
- wenn alle Gesellschafter einverstanden
- erfordert entsprechenden Vermerk in den Statuten
Merkblatt zum Verzicht auf Revision (Opting-Out)
KMU-Erklärung bei Verzicht auf Revision
Gründung
- eine Person ausreichend (früher mind. 2 Personen)
- Gesellschaft muss durch eine in der Schweiz wohnhafte Person vertreten sein
Zusammenfassend ist herauszuheben, dass kleine Gesellschaften gesetzlich nicht in Zugzwang geraten. Es empfiehlt sich aber, die Statuten zu überarbeiten. Dabei ist nicht nur das Recht der GmbH, sondern auch das ebenfalls am 1.01.08 in Kraft getretene Revisionsrecht und die Verordnungen des Handelsregister zu berücksichtigen.
Die vom Handelsregister des Kantons Zürich zur Verfügung gestellten Mustervorlagen mit 11 Seiten und 35 Artikeln haben wir gründlich überarbeitet. Das Resultat sind prägnante, auf das neue Recht abgestimmte Statuten, die Sie für nur CHF 100.– (exkl. 7,6 % MWST) beziehen können.
Weitere zu diesem Thema veröffentlichte News:
- 16.02.09 - Neues Revisionsgesetz ermöglicht Verzicht auf Revision
- 02.05.08 - Das neue Recht der GmbH ist in Kraft getreten
- 13.02.08 - Verzicht auf Revision - Opting-Out
- 28.12.07 - GmbH braucht neu eine Revisionsstelle
- 28.08.07 - Das neue Recht der GmbH
- 13.07.06 - Das neue Recht der GmbH
- 11.07.06 - Revisionsstelle nur noch für grosse AG und GmbH vorgeschrieben
- 10.02.06 - Reform des Rechts der GmbH
Gerne beraten wir Sie in sämtlichen Angelegenheiten einer Firmengründung oder beantworten Ihre Fragen zum neuen Recht der GmbH. Wenden Sie sich bitte unverbindlich an Patrick Walder, Tel. 044 802 10 28 oder
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