Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Grenzbeträge für die obligatorische Berufsvorsorge BVG

 

 

 

Obere Limite des Jahreslohns

82'080

79'560

 

ab 2009

bisher

Mindesjahreslohn

20'520

19'890

Minimaler koordinierter Lohn

3'420

3'315

Koordinationsabzug

23'940

23'205

Steuerabzug Gebundene Selbstvorsorge 3a

 

 

 

ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule

32'823

31'824

 

ab 2009

bisher

bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule

6'566

6'365

 

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