Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Grenzbeträge für die obligatorische Berufsvorsorge BVG

     
Obere Limite des Jahreslohns 82'080 79'560
  ab 2009 bisher
Mindesjahreslohn 20'520 19'890
Minimaler koordinierter Lohn 3'420 3'315
Koordinationsabzug 23'940 23'205

Steuerabzug Gebundene Selbstvorsorge 3a

     
ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule 32'823 31'824
  ab 2009 bisher
bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule 6'566 6'365

 

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