Änderungen der Freizügigkeitsleistungen
Autor: Sandra Odermatt, kaufm. Mitarbeiterin
Quelle: TREX Der Treuhandexperte 6/2009
Durch das neue Freizügigkeitsgesetz, welches am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, können ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr zum frühzeitigen Bezug der BVG-Altersrente ge-zwungen werden.
Bisher mussten Versicherte, die ihre Vorsorgeeinrichtung zwischen dem ordentlichen und dem frühst möglichen Alter verlassen, ihre BVG-Altersrente in jedem Fall beziehen. Dies kann unfreiwillig durch einen Arbeitsplatzverlust/Kündigung geschehen. Auch wenn die betreffenden Personen wieder eine neue Arbeitsstelle fanden, mussten sie doch weiterhin die Rente beziehen. Diese «Zwangsverrentung» hat eine lebenslange Rentenkürzung zur Folge.
Ab dem 1. Januar 2010 können diese Versicherten Freizügigkeitsleistungen beanspruchen, wenn sie weiterhin erwerbstätig oder arbeitslos gemeldet sind. So müssen die Versicherten ihre Rente nicht vorbeziehen und entgehen somit der Rentenkürzung.
Bei Fragen zum Thema Freizügigkeitsleistungen wenden Sie sich an Ihren Veriduna-Kundenbetreuer.
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