Beitragserhöhung bei der ALV auf 2011

Dienstag, 30. 03. 2010

Text: Markus Ammann, Kundenbetreuer

Fast unbemerkt wurde in der diesjährigen Frühjahrssession die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes durch die beiden Räte verabschiedet. Ziel der Revision ist es, das finanzielle Gleichgewicht in der Arbeitslosenkasse wieder herzustellen. Die Arbeitslosenkasse ist per Ende 2008 mit rund 4.3 Milliarden Franken verschuldet, Tendenz steigend. Aus diesem Grund verabschiedete der Bundesrat im September 2008 seine Botschaft zur besagten Teilrevision, welche nun auch durch den Stände- und Nationalrat abgesegnet wurde.

Um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen und die aufgelaufenen Schulden abzubauen, ist folgendes Vorgehen beschlossen worden:

  • Der Rechnungsausgleich soll einerseits durch eine Beitragserhöhung von 0,2 Prozent erreicht werden, die je hälftig durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen sind. Anderseits werden Leistungen der Arbeitslosenversicherung in mindestens der gleichen Grössenordnung wie die Mehreinnahmen gekürzt.
  • Die Schulden sollen mit einer zeitlich befristeten, zusätzlichen Beitragserhöhung und der Wiedereinführung des Solidaritätsprozents auf nicht versicherten Einkommensteilen zwischen dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes und dessen Zweieinhalbfachen (126'000 bis 315'000 Franken) abgebaut werden.
  • Einsparungen werden erzielt, indem die Leistungen vermehrt von der Beitragspflicht abhängig gemacht und die Effizienz der Wiedereingliederung erhöht wird.

Die Sanierung soll wie oben beschrieben nicht nur über die Beitragserhöhung (Erhöhung der Beitragsprozente und Erhöhung des massgeblichen Lohnes) sondern auch durch Leistungskürzungen erreicht werden. Die Leistungskürzung gehen zur Hauptsache auf Kosten der Jungen und Langzeitarbeitslosen. Die Einführung der Revision ist auf den 1. Januar 2011 geplant.

 

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Veriduna-Kundenbertreuer.

 

 

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