Steuerentlastung für Familien

Montag, 02. 11. 2009

Text: Sandra Odermatt, Kaufm. Mitarbeiterin

Quelle: TREX

Der Bundesrat will Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Er schlägt einen neuen Elterntarif und einen neuen Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern vor.

 

Die Steuerentlastung für Familien bezweckt mehr Gerechtigkeit zwischen Personen mit und solche ohne Kinder. Ausserdem will der Bundesrat Eltern steuerlich möglichst gleich behandeln, ungeachtet ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder nicht.

 

Konkret heisst das: bei der direkten Bundessteuer soll für Familien mit Kindern ein Elterntarif von CHF 170.– pro Kind eingeführt werden. Der bestehende Kinderabzug bleibt dabei wie gehabt.

 

Bei Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen, soll ein Fremdbetreuungsabzug bis zu maximal CHF 12’000.– eingeführt werden. Vorausgesetzt die Kinder sind nicht älter als 13 Jahre. Die Kantone werden dann auch verpflichtet, einen entsprechenden Abzug im kantonalen Recht einzuführen.

 

Getrennt lebende Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht teilen, soll der Kinderabzug zukünftig hälftig aufgeteilt werden. Dieser Anspruch verfällt jedoch, sobald ein Elterteil für das Kind Alimente bezahlen muss.

 

Wenn diese Massnahmen durchgesetzt werden, entstehen bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken. Zusammen mit den seit 2008 in Kraft stehenden Sofortmassnahmen zur Milderung der «Heiratsstrafe» werden Familien damit über eine Milliarde Franken entlastet.

 

Für Fragen zur Familiensteuerentlastung oder anderen Steuerfragen, wenden Sie sich bitte an Dennis Ziegenhagen oder Ihren Veriduna-Kundenbetreuer.

 

Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter, wenn Sie die besten und wichtigsten News aus der Rubrik «Info» regelmässig in gesammelter Form per E-Mail erhalten möchten.