Wichtig für AG & GmbH - Risikobeurteilung ist neu zwingend vorgeschrieben
Text: Markus Brechbühl, Geschäftsführer
Auf den 1. Januar 2008 sind einige Anpassungen im Obligationenrecht in Kraft getreten, welche sich auf alle Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auswirken. So unter anderem die neuen Vorschriften zur Risikobeurteilung durch den Verwaltungsrat (Art. 663b Ziffer 12 OR sowie Art 801 OR). Neu muss der Verwaltungsrat alle wesentlichen Risiken des Unternehmens jährlich beurteilen. Die Revisionsstelle hat zu bestätigen, dass diese Beurteilung stattgefunden hat.
Allgemeines
Wie bisher müssen alle AG und GmbH einen Anhang zur Jahresrechnung erstellen. Neu muss dieser Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung durch den Verwaltungsrat enthalten. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass die Risiken der Gesellschaft regelmässig analysiert werden.
Die Risiken zu beurteilen, ist alleinige Sache des Verwaltungsrats. Der Revisionsstelle ist lediglich vorgeschrieben zu überprüfen, ob der Verwaltungsrat sich mit den möglichen Risiken beschäftigt und diese beurteilt hat. Eine Prüfung der Qualität der Risikobeurteilung ist jedoch nicht vorgesehen.
Welche Risiken müssen beurteilt werden
Der Verwaltungsrat muss sich über alle Risiken, welche für die Gesellschaft wichtig sind, Gedanken machen. Diese können sich in folgenden Bereichen bewegen:
- Geschäftsrisiken (Veränderungen des Markts)
- Finanzrisiken (Ertrag, Liquidität, Veruntreuungen)
- Technologie
- Ökologische Risiken
- Haftpflichtrisiken
- Sachrisiken, Versicherungen
- Steuern und Gesetzgebung
Eine sinnvolle Beurteilung beinhaltet die Fragen der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Schadenhöhe und allfälliger Absicherungsmassnahmen.
Wie muss die Risikobeurteilung erfolgen
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie die Beurteilung zu erfolgen hat. Da die Risikobeurteilung zu den Pflichten des Verwaltungsrats gehört und von der Revisionsstelle überprüft werden muss, empfehlen wir jedoch, die Beurteilung schriftlich zu dokumentieren. Nur so kann bei einem möglichen Schadenfall nachgewiesen werden, dass der Verwaltungsrat seine Pflicht einwandfrei erfüllt hat.
Was bringt diese Beurteilung
Jede/r gute Unternehmer/in befasst sich regelmässig mit den Chancen und den Risiken. Oftmals werden die Risiken, weil es sich um etwas Negatives handelt, weniger beachtet als die vorhandenen Chancen. Man spricht lieber über den möglichen neuen Auftrag als über die Schwierigkeiten des bereits erhaltenen Auftrags.
Es ist aber nicht nur wichtig zu wissen, welches die Chancen, sondern auch, welches die effektiven Risiken einer Unternehmung sind. Nur dadurch können diese abgesichert oder zumindest gemindert werden. Dies bedeutet für jedes KMU zusätzliche administrative Umtriebe. Dafür aber wird der Verwaltungsrat gezwungen, sich mit der wichtigen Frage der vorhandenen Risiken zu befassen. Notwendige Vorkehrungen können frühzeitig getroffen werden. Wichtig ist, dass diese Beurteilung nicht nur gedanklich gemacht, sondern auch schriftlich festgehalten werden.
Damit die administrativen Umtriebe nicht überborden, stehen wir Ihnen gerne mit näheren Einzelheiten, Checklisten und Arbeitshilfsmitteln zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn
Markus Brechbühl,
Tel. 044 802 10 21 oder
E-Mail.
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