Neues Revisionsgesetz ermöglicht Verzicht auf Revision

Dienstag, 10. 02. 2009

Text: Alfa Poloni, Assistentin

 

Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft und gilt für jedes Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.07 begonnen hat. Neu unterliegen nicht mehr nur Aktiengesellschaften, sondern auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften und Stiftungen einer Revisionspflicht.

Unternehmen mit weniger als zehn Vollzeitstellen können sich von der Revision befreien lassen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu muss der Verzicht mit einer entsprechenden Erklärung bis zum 30.06.2009 im Handelsregister eingetragen sein. Ansonsten muss das Geschäftsjahr 2008 revidiert werden. Bei Aktiengesellschaften ist zusätzlich eine Statutenänderung erforderlich.

 

Falls Sie es wünschen, erledigen wir die notwendigen administrativen Tätigkeiten für Sie, damit Sie Ihren Verzicht auf Revision termingerecht im Handelsregister eintragen lassen können. Patrick Walder berät Sie umfassend in dieser Angelegenheit. Rufen Sie ihn einfach an, Tel. 044 802 10 28 oder wenden Sie sich per E-Mail an ihn.

 

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