Abschaffung der Dumont-Praxis

Montag, 03. 05. 2010

Text: Sandra Portner, Sachbearbeiterin Treuhand

Quelle: www.hausinfo.ch

Die Dumont-Praxis besagt, dass Kosten für werterhaltende Renovationen an neu erworbenen älteren Liegenschaften, welche im Unterhalt vernachlässigt sind, in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf nicht oder nur beschränkt abgezogen werden können. Der Käufer würde sonst steuerlich besser behandelt werden.

 

Dies wurde in den vergangenen Jahren oftmals kritisiert, weil die Dumont-Praxis Investitionen in den Unterhalt behindert und auch der Schweizer Volkswirtschaft geschadet hat. Somit sind neu Unterhaltsarbeiten an neu erworbenen Liegenschaften uneingeschränkt steuerlich abzugfähig.

 

Achtung: Die Abschaffung der Dumont-Praxis ist vorerst nur bei der direkten Bundessteuer ab 1. Januar 2010. Die Kantone haben eine Übergangsfrist von zwei Jahren und handhaben den Abzug verschieden. Das heisst, dass bis zum 31. Dezember 2011 Vorsicht geboten ist. Sollten Sie grössere Renovationen geplant haben, können Sie um sicher zu gehen, bei der Steuerverwaltung des Kantons nachfragen, wie weit sie die Umsetzung schon realisiert haben.

  

Der Kanton Zürich berücksichtigt diese Abzüge bereits ab Steuerperiode 2010.

 

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihre/Ihren Veriduna-Kundenbetreuer/in.

 

 

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