Dividendenbesteuerung
Text: Dennis Ziegenhagen, Kundenbetreuer
Neues Gesetz zur Besteuerung von Dividenden, in Kraft seit 1. Januar 2009
In unserer News vom November 2007 stand die reduzierte Besteuerung von Dividenden zur Abstimmung. Die Abstimmungsvorlage wurde auf Bundes- und Kantonsebene angenommen und ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Ein Anlass, uns dem Thema zu widmen.
Bisher mussten Dividendeneinkünfte zusammen mit dem Einkommen versteuert werden. Aus diesem Grund zahlte sich manch ein Unternehmer, welcher in der eigenen AG oder GmbH arbeitet, nur Lohn und keine Dividenden aus. Weil sowieso alles als Einkommen deklariert werden musste, spielte es für ihn keine Rolle.
Vorausgesetzt, dass der Steuerpflichtige mit mehr als zehn Prozent am Kapital beteiligt ist, werden neu nur noch 60 % bei der Bundessteuer der Einkünfte aus Dividenden versteuert, bei der Staats- und Gemeindesteuer im Kanton Zürich sogar nur noch zur Hälfte.
Diese Neuerung macht eine gezielte Steuerplanung sinnvoll. Ein Unternehmer sollte sich genau überlegen, wie viel Lohn angemessen und notwendig ist. Im Gegenzug kann es sich für ihn lohnen, wenn er eine höhere Dividende bezieht. Denn auf diese sind keine Abzüge für Sozialversicherungen zu leisten, weshalb ihm am Ende mehr Geld übrig bleibt.
Dabei gilt es aber auch zu bedenken, was an Taggelder und Rentenleistungen im Falle eines Schadenereignisses zum Leben benötigt wird. Allein die Steuereinsparungen zu berücksichtigen, könnte sich später als nachteilig herausstellen.
Ihr Veriduna-Kundenbetreuer hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Situation zu analysieren, um eine optimale Steuerplanung zu erreichen.
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