Veriduna Newsletter Sommer 2006
Grüezi
Herzlich Willkommen zur ersten Ausgabe des Veriduna Newsletters mit aktuellen, wissenswerten und wichtigen Neuigkeiten zu Finanzen und Recht.
Diese Themen haben wir sorgfältig für Sie zusammen gestellt:
- Das neue Recht der GmbH
- europa3000 Leistungsmanager
- Revisionsstelle nur noch für grosse AGs und GmbHs vorgeschrieben
- Steueroptimierung
- Der Neue Lohnausweis wird eingeführt
- Neues aus dem Veriduna-Team
Die überarbeiteten Gesetze für Revisionsstellen so wie das neue Recht der GmbH bringen wesentliche Änderungen für viele Unternehmen mit sich. Sind auch Sie davon betroffen?
Mit Sicherheit betroffen sind Sie von der Einführung des Neuen Lohnausweises im Jahr 2007. Unser Artikel klärt auf.
Wer das neu entwickelte Modul Leistungsmanager von europa3000 benutzt, für den gehören nicht fakturierte Arbeiten endlich der Vergangenheit an. Ein höchst erfreuliches, kostengünstiges Werkzeug für eine einfache und effiziente Erfassung von Dienstleistungsstunden.
Wir sind sicher, Sie erhalten mit diesem Newsletter die eine oder andere wichtige und spannende Information.
Eine angenehme Ferien- und Sommerzeit und viel Erfolg wünscht Ihnen herzlich
Ihr Veriduna-Team
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Das neue Recht der GmbH
Das geltende Recht der GmbH wurde überarbeitet. Am 1. Juli 2007 tritt das neue GmbH-Recht in Kraft, welches für alle bestehenden Gesellschaften grosse Veränderungen nach sich ziehen wird.
Alt und sinnlos
Mit dem revidierten Recht werden Gesetzesteile, welche keinen Sinn mehr ergeben oder nie ergaben, abgeändert oder gar gelöscht. Zum Beispiel wird die Begrenzung eines Stammanteils je Gesellschafter abgeschafft, sowie auch die Höchstlimite des Stammkapitals. Ebenfalls entfällt die jährliche Meldepflicht der Gesellschaft beim Handelsregisteramt. Die Übergabe der Stammanteile wird vereinfacht. Das heisst, der Übertrag muss nicht länger öffentlich beurkundet sein, sondern lediglich in schriftlicher Form erfolgen. Die Mindestlimite eines Stammanteils wird von 1'000 auf 100 Schweizer Franken herabgesetzt. Dies gibt die Möglichkeit, mehr Stammanteile auszugeben.
Neu und nett
Die wichtigste Änderung, welche die GmbH liberaler gestaltet, ist, dass die GmbH auch nur von einer Person gegründet werden kann. Auch Ausländer können eine GmbH gründen, müssen aber in der Schweiz wohnhaft sein.
Neu und schmerzhaft
GmbHs mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern brauchen neu ausnahmslos eine Revisionsstelle. Dies ist mit Kosten, sowie einem grösseren Verwaltungsaufwand verbunden. Das Thema der Revisionsstelle wird im Artikel "Revisionsstelle nur noch für grosse GmbHs und AGs vorgeschrieben" detailliert erläutert.
Die Rechnungslegung ist neu dem Aktienrecht unterstellt, was genauere Vorschriften mit sich bringt. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch vergrössert. Gleichzeitig natürlich auch die Kosten.
Die Stammeinlagen müssen voll liberiert sein. Eine Teil-Liberierung ist aus Gründen der Solidarhaftung nicht mehr möglich.
Neu und kleinkariert
Die Wahl des Gesellschaftsnamen wird eingeschränkt. Zwangsweise muss neu bei allen Gesellschaften die Rechtsform in der Firma ersichtlich sein (z.B. Muster GmbH). Diese Änderung gilt zwingend auch für AGs!
Der Gründungsakt
Für die Gründung einer GmbH wird nur noch ein Gründer benötigt. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies künftig auch bei den AGs der Fall sein wird. Die GmbH wird zu einer Einzelfirma mit beschränkter Haftung. Die beschränkte Haftung ist für den Geschäftsführer im wörtlichen Sinne gemeint. Er haftet vollumfänglich, so zum Beispiel für die Sozialversicherungen.
Das neue Recht der GmbH bringt eine entscheidende Änderung in Bezug auf den Eintrag im Handelsregister mit. Die GmbH kann nach wie vor auf Konkurs betrieben werden, nicht so der geschäftsführende Gesellschafter.
Empfohlene Sofortmassnahmen für 2006 bis März 2007
Zum Schluss das Wichtigste. Wir empfehlen, folgende Massnahmen möglichst schnell einzuleiten.
- Unternehmensname wenn nötig ändern. Fehlt die genaue Angabe der Rechtsform (AG oder GmbH) in der Firma, kann das Handelsregisteramt den Namen einer Unternehmung in eigenem Ermessen umbenennen.
- Das Stammkapital vor dem 01.07.2007 voll liberieren. Dies erspart viel Arbeit und Aufwand.
- Partizipationsscheine sofort in Genussscheine umwandeln.
- Eventuell in den Statuten bestimmte Nachschusspflicht aufheben. Diese ist durch die volle Liberierung nicht länger nötig.
- Unternehmenseigene Stammanteile noch vor dem 01.07.2007 bis zur Limite von 10 Prozent veräussern.
- Falls in den Statuten Bestimmungen über Sonderregelungen beim Stimmrecht, Sanierungsstammanteile oder Stimmrechtsquoren getroffen sind, sollte zusammen mit einem Berater entschieden werden, ob allenfalls Anpassungen notwendig sind.
Der Zeitplan
- Die Sofortmassnahmen sollten noch dieses Jahr erledigt werden.
- Die geplante Inkraftsetzung des neuen GmbH-Gesetzes ist der 01.07.2007. Dieses Datum ist noch nicht definitiv fixiert.
- Anfangs viertes Quartal 2007 wird die Revisionspflicht in Kraft treten.
- 2008 sind die letzten Statutenänderungen und -anpassungen zu erledigen.
- Die Übergangsfrist der Änderungen endet am 30.06.2009 oder zwei Jahre nach Inkraftsetzung.

Fragen zum Thema "Neues Recht der GmbH" beantwortet Ihnen Patrick Walder per E-Mail oder telefonisch unter 044 802 10 28.
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europa3000 Leistungsmanager
einfache
Stundenrapportierung & Fakturierung
Über Veriduna-online, dem ASP-System für Buchhaltungen, können wir neu allen Dienstleistungsanbietern (Informatikern, Beratern, etc.) ein einfaches und kostengünstiges Stundenerfassungs- und Fakturierungsprogramm anbieten. Durch Nutzung dieses Tools gehören nicht fakturierte Arbeiten endlich der Vergangenheit an.
Aus verschiedenen Branchen wurde an europa3000 die Notwendigkeit herangetragen, erbrachte Leistungen schnell und einfach zu erfassen und auf Wunsch zu verrechnen. Auch der internen Leistungsabrechnung (Controlling) wird vermehrt Wichtigkeit beigemessen. europa3000 stellt ihren Anwenderinnen und Anwendern ein neues Werkzeug zur Verfügung, mit dessen Hilfe diese Ansprüche mehr als begeisternd abgedeckt werden. Bei der Entwicklung dieses modernen und effizienten Moduls wurden vor allem zwei wichtige Punkte berücksichtigt: Effizienz und Einfachheit!
Hier nur ein kurzer Auszug aus den Möglichkeiten
- Verschiedene Dienstleistungen und Zeitrundung (auch automatische Zeitmessung möglich) definieren
- Erbrachte Leistungen pro Kunde eintragen (verrechenbare /nicht verrechenbare)
- Ende Monat die erbrachten Leistungen pro Kunde direkt und einfach verrechnen
- Auswertungen, wie z. B. fakturierte Leistungen, zu fakturierende Leistungen, Leistungsübersicht usw. ansehen und ausdrucken
Vom Telefonanruf bis zur Rechnung sind lediglich drei einfache Schritte erforderlich:

- Adresse aufrufen,
- erbrachte Dienstleistungen erfassen
- und am Ende jedes Monats die Rechnungen per Mausklick ausdrucken
Bei Nutzung von Veriduna-online kann der Leistungsmanager für lediglich CHF 20.– pro Monat mitlizenziert werden!
Weitere Einzelheiten können dem Produkteblatt entnommen werden.
Testen Sie das neue Modul unverbindlich, Patrick Schärer sagt Ihnen wie!
Einfach E-Mail schreiben oder anrufen 044 802 10 25.
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Revisionsstelle nur noch für grosse AGs und GmbHs vorgeschrieben
Ab 2007 benötigt nicht mehr jede AG eine Revisionsstelle. Dafür wird für grössere GmbHs, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen sowie für die fast nicht existenten Kommanditaktiengesellschaften eine Revisionsstelle zur Pflicht.
Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 die Änderung des
Obligationen-, des Vereins- und des Stiftungsrechts sowie das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren verabschiedet.
Die neuen Gesetze bringen wesentliche Änderungen für Unternehmen und Treuhänder. Die Bestimmungen stellen die betroffenen Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Neu ist nicht mehr die Rechtsform einer Unternehmung entscheidend; die Grösse und die Bedeutung des Unternehmens bestimmen, ob eine juristische Person über eine Revisionsstelle verfügen muss.
Die Personengesellschaften sind (auch weiterhin) nicht der Revisionspflicht unterstellt.
In Zukunft wird es drei Gruppen von Gesellschaften geben:
Grosse Gesellschaften
Gesellschaften, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Umsatz grösser als 20 Mio. Schweizer Franken pro Jahr
- Bilanzsumme grösser als 10 Mio. Schweizer Franken pro Jahr
- mehr als 50 Vollzeitstellen
Diese Gesellschaften werden auch in Zukunft einer vollen Revision unterliegen. Die entsprechenden Vorschriften wurden verschärft, was für diese Gesellschaften eine umfangreichere Revision bedeuten wird.
Mittlere Gesellschaften
Gesellschaften, welche nicht unter die grossen Gesellschaften fallen, aber mehr als 10 Mitarbeiter (Vollzeitstellen) beschäftigen.
Kleine Gesellschaften
Gesellschaften mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Durch einstimmigen Beschluss aller Aktionäre können sich diese Gesellschaften von der Revision befreien lassen. Falls nicht alle Aktionäre einverstanden sind, ist eine eingeschränkte Revision wie bei den mittleren Gesellschaften notwendig.
Das neue Gesetz bringt somit eine klare Verbesserung. Kleine Gesellschaften mit weniger als zehn Vollzeitstellen können in Zukunft auf eine Revision verzichten, was sicherlich zu Kosteneinsparungen führen wird. Nicht zu vergessen sind allerdings die Steuerbehörden, welche das Erstellen eines einwandfreien Abschlusses weiterhin notwendig machen. Auch Banken könnten bei grösseren Kreditpositionen eine Revisionsstelle verlangen.
Fragen zum Thema "Revisionsstelle" beantwortet Ihnen Markus Brechbühl
per E-Mail oder telefonisch unter 044 802 10 21.
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Steueroptimierung
Bei den meisten Unternehmern und Gesellschaften ist es durchaus möglich die Steuerlast zu senken. Dies bedarf jedoch einer ganzheitlichen, strategischen Planung.
Unter der Rubrik "Finanzen & Vorsorge" erschien am 1. Februar 2006 im KMU-Magazin der von Markus Brechbühl geschriebene Artikel zum Thema Steueroptimierung:
Progression glätten und Domizil sowie Rechtsform überprüfen
Ein lesenswerter Artikel für alle, die Steuern sparen wollen. Praxisbezogene Beispiele veranschaulichen deutlich, wie wichtig eine optimale Planung bei den Steuern ist.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen Markus Brechbühl per E-Mail oder telefonisch unter 044 802 10 21.
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Der Neue Lohnausweis wird eingeführt
Das Pilotprojekt im Auftrag der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) ist abgeschlossen und ausgewertet. Die SSK empfiehlt den Kantonen den Neuen Lohnausweis (NLA) für das Steuerjahr 2007 einzuführen. Die Auswertung des Projekts hat bewirkt, dass der Privatanteil für Geschäftswagen von einem Prozent des Kaufpreises pro Monat auf 0,8 Prozent reduziert wird.
Wie bereits mit der News vom 28. April 2006 mitgeteilt, wurde der NLA im Rahmen eines Pilotprojekts unter anderem im Eidg. Finanzdepartement getestet. Gesamthaft nahmen 161 Arbeitgeber der drei Spitzenverbände der Wirtschaft (economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband und Schweizerischer Arbeitsverband) sowie der Steuerbehörden teil.
Grundsätzlich sind die Einführungkosten für den NLA wie auch die administrativen Mehrkosten für die Lohnbuchhaltung tragbar, wie die Auswertung deutlich zeigt. Höhere Nettolöhne ergeben sich vorwiegend aus Lohnbestandteilen, die eigentlich schon mit dem bisherigen Lohnausweis deklariert hättten werden müssen. Die Mehrbelastungen können somit nicht auf den NLA zurück geführt werden.
Nicht so bei der Bestimmung über den Privatanteil von einem Prozent pro Monat für Geschäftswagen. Diese Regelung führt zu wesentlichen Einkommenserhöhungen. Deshalb entschied die SSK den Satz auf 0,8 Prozent zu senken. Bei der Mehrwertsteuer indes wird der Satz von einem Prozent beibehalten!
Bis Ende September 2006 werden der SSK durch die Arbeitsgruppe Vorschläge unterbreitet, wie die Wegleitung sprachlich verbessert werden kann. Da es sich hierbei um eine rein formelle Änderung handelt, steht der Inkrafttretung des NLA auf die Steuerperiode 2007 hin nichts im Weg.
Für die Erstellung der Neuen Lohnausweise stellen die Steuerbehörden auf ihrer Homepage gratis eine Software zur Verfügung.
Beim Wechsel auf den NLA kann es vorkommen, dass Lohnbestandteile deklariert werden, die bisher nicht ausgewiesen wurden, obwohl es seit jeher nötig gewesen wäre. In diesen Fällen empfiehlt die SSK den Kantonen, sich kulant zu zeigen, sofern es das Gesetz zulässt. Vor allem dürfen getroffene Ermessensentscheide nicht rückwirkend im Sinne der neuen Wegleitung neu beurteilt werden. Von Steuerbehörden genehmigte Spesenreglemente gelten so lange weiter, bis die Steuerbehörden oder die Unternehmen eine neue Regelung verlangen.
Gesamter Text SSK Medienmitteilung 26.06.2006
Fragen zum "Neuen Lohnausweis" beatnwortet Ihnen Markus Brechbühl
per E-Mail oder telefonisch unter 044 802 10 21.
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Neues aus dem Veriduna-Team
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Austritt
Nach über zehnjähriger Mitarbeit hat sich Patrick Brechbühl entschlossen, Ende Juni 2006 aus der Veriduna auszutreten, um sich als Treuhänder selbstständig zu machen. Für diese berufliche Herausforderung wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg.
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Prüfungserfolg
Wir freuen uns überaus, Patrick Walder zu seiner bestandenen Prüfung zum Kaufmann (E-Profil) gratulieren zu können. Auf die hervorragende Durch- schnittsnote 5 darf er stolz sein, um so mehr, weil die heutige kaufmännische Ausbildung sehr anspruchsvoll ist und für die jungen Lernenden einen enormen Aufwand bedeutet. Zusätzlich wurde er im März 2006 in den Gemeinderat Dübendorf gewählt. Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Lebensweg herzlich alles Gute und viel Erfolg.
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