Veriduna-Newsletter Herbst 2008

- Markus Brechbühl, Geschäftsführer
Liebe Leserin, lieber Leser
Eben erst habe ich im ersten Newsletter 2008 über das neue Jahr geschrieben, heute erhalten Sie bereits unseren letzten Newsletter für dieses Jahr.
Persönlich freut es mich, Ihnen Tamara Gübeli vorzustellen, welche im August ihre Lehre bei uns begonnen hat. Es ist für uns alle wichtig, dass in der Schweiz auch in 20 Jahren noch genügend gut ausgebildete und motivierte Menschen arbeiten können und wollen. Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass für junge Männer und Frauen genügend Lehrstellen und Ausbildungsplätze vorhanden sind. Deshalb möchte ich an dieser Stelle bitten mitzuhelfen und dort, wo es möglich ist, auch in diesem Bereich etwas für unsere Zukunft beizutragen. Vielen Dank.
Ich wünsche Ihnen heute schon einen guten Jahresausklang und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr.
Ihr
Markus Brechbühl
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Die Themen
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Greifensee-Unternehmens-Workshop
Am 9. September 2008 fand der erste Greifensee-Unternehmens-Worshop im Maur statt, welchen wir zusammen mit fünf weiteren Partnern durchgeführt haben.
Hier gelangen Sie auf die rückblickende Zusammenfassung mit Bildern, Präsentationen und den Ergebnissen aus diesem hoch spannenden Nachmittag.
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Jahresendarbeiten mit europa3000
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit verbunden, stehen die Jahresendtätigkeiten in der Finanz- und Lohnbuchhaltung im europa3000 an. Die wichtigsten und hilfreichsten Tipps haben wir für Sie zusammengetragen.
Unseren Kunden, die europa3000 im Einsatz haben, empfehlen wir, die
Zusammenfassung gründlich durchzulesen. Sie erleichtert den Wechsel auf das neue Jahr im europa3000. Wichtig: einzelne Funktionen sollten unbedingt durchgeführt werden, da sonst Jahresstatistiken nicht mehr ausgeführt werden können oder Daten im neuen Jahr vom System nicht akzeptiert werden.
Für Fragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen Ihr Veriduna-Kundenbetreuer zur Verfügung.
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Neu: Veriduna-Steuerrechner
Heute können wir Ihnen eine weitere Neuigkeit auf unserer Homepage vorstellen: den Veriduna-Steuerrechner. Erfahren Sie mit wenigen Angaben blitzschnell, wie hoch Ihre Einkommens- und Vermögenssteuer in einem x-beliebigen Ort der Schweiz zu stehen kommt und was ein Umzug für steuerliche Auswirkungen mit sich bringt.
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Steueramnestie ab 2010
Der Bundesrat hat die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige der Steuerhinterziehung, nach ungenutzt abgelaufener Referendumsfrist, auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Das neue Gesetz schliesst nur die Bereiche der Einkommens- und Vermögenssteuern der Kantone und Gemeinden sowie die direkte Bundessteuer ein. Alle anderen nicht entrichteten Steuern und Abgaben, z.B. Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Erbschafts- & Schenkungssteuer sowie AHV/IV-Beiträge, bleiben von dieser Gesetzesänderung unberührt.
Die Änderungen
Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen
Nach heutiger Gesetzgebung kann die Steuerbehörde bei einer Steuerhinterziehung des Erblassers die Nachsteuer inklusive Verzugszinsen bei den Erben für die letzten zehn Jahre einfordern. Mit der Gesetzesänderung werden nur noch die letzten drei Jahre nachträglich besteuert und die Verzugszinsen nur noch für ebenfalls die letzten drei Jahre berechnet.
Damit diese Gesetzesänderung greift, müssen die Erben ihre Mitwirkungspflicht erfüllen. Sie haben jegliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, vollumfänglich Auskunft zu erteilen und ein vollständiges Nachlassinventar zu erstellen.
Das neue Gesetz der verkürzten Nachbesteuerung wird nur für Einkommen und Vermögen gewährt, von denen die Steuerbehörden bis zum Ableben des Erblassers keine Kenntnis hatten. Andernfalls erfolgt eine ordentliche Nachbesteuerung bis auf zehn Jahre zurück.
Straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Bislang bestrafte man Personen, welche sich der Steuerhinterziehung selbst angezeigt haben, mit einer Busse in der Höhe eines Fünftel der von ihr hinterzogenen Steuer.
Neu können natürliche und juristische Personen bei der ersten Selbstanzeige komplett straffrei ausgehen. Wie bei der vereinfachten Erbnachbesteuerung werden nur noch die ordentlichen Nachsteuern und die Verzugszinsen fällig, allerdings rückwirkend auf die letzten zehn Jahre.
Natürlich kann auch hier nur von dem Selbstanzeigeprivileg profitiert werden, wenn die steuerpflichtige Person die Steuerbehörden voll und ganz unterstützt. Es kann nur einmal Selbstanzeige gemacht werden. Jede weitere Anzeige führt zu einer Busse in der bis anhin gültigen Höhe.
Mit dem Wegfall der Busse entfällt auch eine Strafverfolgung nach Straftaten die dem Zwecke der Steuerhinterziehung gedient haben, z.B. Urkundenfälschung. Neben dem Steuerpflichtigen können auch die Teilnehmer einer Steuerhinterziehung, Anstifter, Gehilfe oder Mitwirkende, von der straffreien Selbstanzeige Gebrauch machen.
Zeigt ein ausgeschiedenes Organmitglied oder ein ausgeschiedener Vertreter einer juristischen Person diese erstmals wegen Steuerhinterziehung an, und ist die Steuerhinterziehung der Steuerbehörde nicht bekannt, erfolgt keine Strafverfolgung gegenüber der juristischen Person und keine Strafverfolgung gegenüber aktuellen und ausgeschiedenen Mitgliedern der Organe oder Vertreter der juristischen Person.
Finanziell profitabel für den Staat?
Natürlich hat sich der Bundesrat über die finanziellen Auswirkungen so seine Gedanken gemacht. Obwohl die Busse entfällt, rechnet der Bundesrat mit mehr Steuereinnahmen, da das versteckte Vermögen und Einkommen der normalen Besteuerung zugeführt wird.
Ob diese Rechnung aufgeht und wie hoch dieser Betrag sein wird, kann naturgemäss nicht ermittelt werden, da keine verlässlichen Daten zum hinterzogenen Einkommen und Vermögen in der Schweiz vorliegen.
Wenden Sie sich an Ihren Veriduna-Steuerberater für weitergehende Auskünfte zu diesem Thema.
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Neues aus dem Veriduna-Team

- Tamara Gübeli
Im August 2008 hat Tamara Gübeli ihre 3-jährige Ausbildung zur Kauffrau bei uns aufgenommen. Sie besucht jeweils montags und dienstags die Berufsmittelschule in Uster.
Die Schule findet Tamara noch nicht so streng. Ihr Lieblingsfach ist das Rechnungswesen, während ihr die Ökologie, vor allem die darin eingebundenen Fächer Physik & Chemie überhaupt nicht entsprechen.
Anstrengender verlief für Tamara der Wechsel von der Schule in die Berufswelt. Die vielen neuen Eindrücke und all die zu verarbeitenden Informationen machten ihr anfangs ganz schön zu schaffen. Heute hat sie sich aber bereits an die Umstellung gewöhnt.
Tamara hat sich nach lediglich zwei Schnupperlehren für die Stelle bei Veriduna entschieden, weil sie seit jeher eine kaufmännische Ausbildung in einer kleineren Unternehmung machen wollte. Von der Branche Treuhand verspricht sie sich eine abwechslungsreiche Tätigkeit, bei welcher sie ihr Flair für Zahlen voll entfalten kann.
Ihre Arbeit bei Veriduna entspricht ihren Vorstellungen. Besonders gern öffnet sie die Post und erstellt die täglichen Rapporte. Steuerformulare zu kopieren, empfindet Tamara als eher lästig. Auf die Frage, wie es ihr in der Veriduna gefalle, antwortet sie: «Es herrscht ein sehr angenehmes und lockeres Arbeitsverhältnis. Alle sind sehr hilfsbereit.»
Tamara möchte eines Tages selbständig sein: «Ein eigenes Restaurant oder Hotel wäre schön.»
Was Tamara mag? Ausschlafen, Ferien, Zeit mit Kolleginnen und Kollegen verbringen, Tiere, Ausgang, Kino und Musik
Was Tamara nicht mag? Arrogante Menschen, französisch «Voci» büffeln, langweilige (Schul-)Bücher, ihr Zimmer aufräumen, Staubsaugen
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