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Veriduna-Newsletter Frühsommer 2009
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Markus Brechbühl, Geschäftsführer |
Liebe Leserin, lieber Leser
In der Einleitung zum letzten Newsletter habe ich geschrieben, dass ich bei der aktuellen Krise nicht mitmachen will. Ich habe mich sehr über die vielen Reaktionen und die vielen «ich mache da auch nicht mit» gefreut.
Der Trainer des ZSC wurde kürzlich gefragt, ob es sein Ziel sei, Schweizermeister zu werden. Seine Antwort war: «Nein, mein Ziel ist es nicht, Meister zu werden, sondern alles zu tun, was nötig ist, um Meister zu werden.» Er meinte damit, dass es zusätzlich auch Glück dafür braucht. Wird aber alles Notwendige dafür getan, steigt die Chance massiv, dieses Ziel zu erreichen.
Diese Aussage beschäftigt mich, seit ich sie gehört habe. Statt quantitative Ziele zu setzen und dann der Krise die Schuld für das Nichterreichen zu geben, ist es viel besser herauszufinden, was getan werden sollte, und dies dann auch wirklich zu tun. Das bedeutet zwar mehr Arbeit, bringt dafür auch mehr Erfolg.
Dazu wünsche ich uns allen viel Motivation.
Herzliche Grüsse
Markus Brechbühl
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Die Themen
- Neues zur Dividendenbesteuerung
- Steuererleichterung für Familien
- Zürcher Einfürhungsgesetz zur Familienzulage
- Kurzarbeit
- NETZWERK.ch - Interview mit Markus Brechbühl
- Neues aus dem Veriduna-Team
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Neues zur Dividendenbesteuerung
In unserer News vom November 2007 stand die reduzierte Besteuerung von Dividenden zur Abstimmung. Die Abstimmungsvorlage wurde auf Bundes- und Kantonsebene angenommen und ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Ein Anlass, uns dem Thema zu widmen.
Bisher mussten Dividendeneinkünfte zusammen mit dem Einkommen versteuert werden. Aus diesem Grund zahlte sich manch ein Unternehmer, welcher in der eigenen AG oder GmbH arbeitet, nur Lohn und keine Dividenden aus. Weil sowieso alles als Einkommen deklariert werden musste, war dies für ihn steuerlich günstiger.
Vorausgesetzt, dass der Steuerpflichtige mit mehr als zehn Prozent am Kapital beteiligt ist, werden neu nur noch 60 % bei der Bundessteuer der Einkünfte aus Dividenden versteuert, bei der Staats- und Gemeindesteuer im Kanton Zürich sogar nur noch zur Hälfte.
Diese Neuerung macht eine gezielte Steuerplanung sinnvoll. Ein Unternehmer sollte sich genau überlegen, wie viel Lohn angemessen und notwendig ist. Im Gegenzug kann es sich für ihn lohnen, einen Teil seines Einkommens über Dividenden zu beziehen. Bei Berücksichtigung aller Gewinn-, Einkommens- und Vermögenssteuern sowie der Sozialversicherungsabgaben könnte dadurch dem Unternehmer am Ende mehr Geld übrig bleiben.
Dabei gilt es aber auch zu bedenken, was an Taggelder und Rentenleistungen im Falle eines Schadenereignisses zum Leben benötigt wird. Allein die Steuereinsparungen zu berücksichtigen, könnte sich später als nachteilig herausstellen.
Ihr Veriduna-Kundenbetreuer hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Situation zu analysieren, um eine optimale Steuerplanung zu erreichen.
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Steuererleichterung für Familien
Nachdem 2008 die «Heiratsstrafe» (steuerliche Mehrbelastung von erwerbstätigen Ehepaaren) durch einen zusätzlichen Pauschalabzug von CHF 2‘500 bei der direkten Bundessteuer gemindert wurde, hat nun der Bundesrat Ende Januar 2009 eine weitere Botschaft zur Familienbesteuerung in die Vernehmlassung geschickt.
Die Vorlage sieht im Einzelnen Folgendes vor:
- Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll von heute CHF 6'100 auf neu CHF 8'000 pro Kind erhöht werden.
- Zusätzlich soll ein Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern eingeführt werden (in den meisten Kantonen bereits eingeführt). Es werden Varianten im Umfang von CHF 8‘000 bis CHF 18'000 geprüft.
Die Steuerentlastung für Familien wird ungefähr eine Milliarde Franken ausmachen, was sicherlich unserer Wirtschaft entgegenkommen wird.
Vermutlich wird die Erhöhung des Kinderabzugs zu keiner grossen politischen Debatte führen. Anders beim Abzug für Fremdbetreuungskosten, der Anlass zu heftigen Diskussionen geben könnte. Es werden sicher die Fragen aufkommen, ob ein Abzug für Fremdbetreuungskosten nicht ein falsches Signal für Familien aussende und ob dies nicht eine Ungerechtigkeit gegenüber den traditionellen Familien bedeute, aber auch, ob dies gegenüber den Alleinerziehenden gerecht sei, die ohne Fremdbetreuung auskommen müssen.
Da sich die Ideen des Bundesrats erst im Vernehmlassungsverfahren befinden, wird die Entlastung für Familien noch eine Weile auf sich warten lassen. Das Veriduna-Team wird Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.
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Zürcher Einführungsgesetz zur Familienzulage
Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft, welches für alle Kantone mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat vorschreiben: eine Kinderzulage von CHF 200 bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von CHF 250 für Kinder von 16 bis 25 Jahre.
In vielen Kantonen werden höhere Ansätze ausgerichtet, so auch im Kanton Zürich. Das per 1. Juli 2009 in Kraft tretende Zürcher Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulage führt gegenüber den heutigen Ansprüchen folgende Änderungen ein:
- Die Ausbildungszulage von CHF 250 wird per 1. Juli 2009 bereits für Kinder ab 12 Jahren (nicht erst ab 16 Jahren) ausgerichtet.
- Neu haben im Kanton Zürich wohnhafte Arbeitnehmende auch mit niedrigem Einkommen (ab einem Monatslohn von CHF 570.-) Anspruch auf Familienzulagen, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Nähere Auskünfte zu den Familienzulagen erhalten Sie von Ihrem Veriduna-Kundenbetreuer.
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Kurzarbeit
Um die vorübergehende sinkende Auslastung ohne Entlassungen zu überstehen, ist die Einführung von Kurzarbeit eine überlegenswerte Alternative. Die Arbeitslosenversicherung deckt dabei einen Teil der Lohnkosten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Mitarbeitenden müssen ALV-beitragspflichtig sein, das AHV-Alter aber noch nicht erreicht haben.
- Die betroffenen Mitarbeitenden müssen mit der Kurzarbeit einverstanden sein und dürfen nicht in einem zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag, in Ausbildung oder in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
- Der Grund der sinkenden Auslastung darf nicht selbstverschuldet sein, sondern muss aus wirtschaftlichen Gründen verursacht sein, die in keinem Zusammenhang mit dem normalen Betriebsrisiko stehen.
- Geschäftsführende oder Personen, die wichtige Entscheidungen für den Betrieb treffen können, sowie deren Ehepartner, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.
Ein Antrag auf Kurzarbeit erfolgt durch den Arbeitgebenden mindestens zehn Tage vor der Einführung bei der kantonalen Amtsstelle. Der «Voranmeldung Kurzarbeit für Arbeitgeber» (Kanton Zürich) sind die schriftlichen Einwilligungen der Arbeitnehmenden beizufügen.
Die Amtsstelle prüft die Daten und fordert allenfalls weitere Unterlagen an. Eine Arbeitszeitkontrolle (z.B. Stempelkarten) ist empfehlenswert, um den Arbeitsausfall gegenüber der Amtsstelle zu beweisen.
Wird die Kurzarbeit bewilligt, macht der Arbeitgebende den Anspruch bei seiner Arbeitslosenversicherung geltend, die nochmals eine detaillierte Überprüfung vornimmt und anschliessend die Entschädigung entrichtet. Diese beträgt nach Ablauf einer Karenzzeit von normalerweise einem Monat 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalls.
Die Amtsstelle darf den von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden eine weitere zumutbare Arbeit zuteilen. Der Arbeitgeber muss dies akzeptieren. Auch eine Weiterbildung kommt für diese Mitarbeitenden in Frage.
Für Unterstützung bei der Einführung von Kurzarbeit, wenden Sie sich an Ihren Veriduna-Kundenbetreuer.
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Interview im NETZWERK.CH
Seit kurzem haben wir uns dem Internetportal NETZWERK.CH angeschlossen, einer Unternehmensplattform von KMU für KMU. Das Netzwerk verbindet qualitativ hochwertige Dienstleistungen aller Art spezifisch für die Bedürfnisse der KMU, vom Treuhänder bis zum Marketing-Spezialisten.
Wer einen Rat braucht, Informationen zu einem bestimmten Thema wünscht oder einen passenden Partner sucht, wird auf dieser Seite fündig. Ein Besuch lohnt sich.
Netzwerk.ch veröffentlichte im April 2009 das Interview «Wir sind Generalunternehmer für das Rechnungswesen» mit Markus Brechbühl.
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Neues aus dem Veriduna-Team
Wir freuen uns sehr, Ihnen in diesem Newsletter gleich zwei neue Mitarbeitende vorzustellen.
Seit dem 1. April 2009 arbeitet Dennis Ziegenhagen in der Veriduna. Als eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung & Controlling und durch seine langjährige Erfahrung in den verschiedensten Funktionen im Finanzbereich erfüllt er alle Voraussetzungen, um grössere Kundenmandate vollumfänglich zu betreuen. Dennis Ziegenhagen ist verheiratet und wird im Sommer das erste Mal Vater. Er ist daran den Master in Taxation zu machen.
Olga Lichtenwald ist im Mai eingetreten. Sie ist vor bald zehn Jahren aus Russland in die Schweiz gekommen, ist verheiratet und arbeitete zuletzt bei einem Baumaterialproduzenten. Zurzeit befindet sich Olga Lichtenwald in der Ausbildung zur Finanzfachfrau und kann das dabei erworbene Wissen in ihrer Funktion als Sachbearbeiterin bei uns gleich umsetzen.
Was war der Grund für den Stellenwechsel und weshalb haben Sie sich für Veriduna entschieden?
Dennis Ziegenhagen: Ich komme ursprünglich von der Treuhandbranche und wollte wieder zurück zu den Wurzeln. Es lag mir ein Angebot von einem grossen Treuhandunternehmen vor. Ich entschied mich jedoch für Veriduna, weil ich mich in einer kleineren Unternehmung besser einbringen und mehr zum Erfolg beitragen kann.
Olga Lichtenwald: Auch ich wollte wieder zurück zum Treuhand, weshalb ich diese Ausbildung zur Finanzfachfrau begonnen habe. Als ich dann das Inserat von Verdiuna entdeckte, bewarb ich mich sofort und brauchte nicht lange zu überlegen, als ich das Angebot erhielt.
Zur Vorbereitung des Bewerbungsgesprächs besuchte ich die Veriduna-Internetseite und war beeindruckt von der ASP-Lösung «Veriduna-online», die ich für ein geniales Konzept halte. Das Gespräch mit Herrn Brechbühl und das Team haben meinen positiven Eindruck bestätigt.
Wie gefällt es Ihnen in der Veriduna?
Dennis Ziegenhagen: Ich bin sehr motiviert und freue mich darauf, meine Kunden näher kennen zu lernen. Die Arbeitskolleginnen und –kollegen sind sehr sympathisch, freundlich und äusserst hilfsbereit. Es ist schön, Mitglied eines dynamischen, kundenorientierten und positiv denkenden Teams zu sein.
Olga Lichtenwald: Hier herrscht ein sehr angenehmes Arbeitsklima. Mir ist aufgefallen, wie schnell und zielorientiert alle arbeiten. Ich fühle mich aufgefordert, dies meinen Kolleginnen und Kollegen gleich zu tun. Ich mag Herausforderungen und freue mich darauf.
Was die beiden mögen und was nicht.
Dennis Ziegenhagen bestritt als junger Mann Schwimmwettkämpfe. Heute findet man ihn nur noch selten im Hallenbad, den Chlorgeruch kann er nicht mehr ausstehen. Dafür macht er regelmässig Tai Chi, snowboardet im Winter und hält sich auch sonst viel im Freien auf. Freunde sind ihm wichtig und er trifft sich gerne mit ihnen, denn er mag es fröhlich. Was er gar nicht mag, sind «Schleicher» auf der Strasse, schlechtes Essen und schneefreie Winter.
Olga Lichtenwald ist sehr naturverbunden und hat entsprechend Mühe mit Umweltsünden. Die Schweiz gefällt ihr wegen der schönen Natur besonders gut und auch die hiesige Mentalität entspricht ihr besser als die russische. Mit dem Sport hat sie es nicht mehr so, seit sie als junge Frau internationale Wettkämpfe in rhythmischer Sportgymnastik für Russland bestritt. Dafür macht sie bald die Motorradprüfung.

