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Veriduna-Newsletter Winter 2010
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Markus Brechbühl, Geschäftsführer |
Liebe Leserin, lieber Leser
Vor einem Jahr schrieb ich zu Beginn des Jahres 2009, dass ich bei der Krise nicht mitmachen wolle. Zu diesem Zeitpunkt war die Wirtschaftskrise omnipräsent und viele Unternehmerinnen und Unternehmer machten sich grosse Sorgen, was das Jahr 2009 alles bringen würde. Im Nachhinein lässt sich feststellen, dass viele geschäftliche Sorgen unbegründet waren.
Deshalb wünsche ich uns allen für das 2010 viel positives Denken. Dass wir uns mehr mit den Möglichkeiten und Chancen beschäftigen, als damit Angst zu haben, was alles an Negativem eintreffen könnte. Dadurch steigen die Chancen, dass wir im 2011 auf ein gutes 2010 zurückblicken können.
Herzliche Grüsse
Markus Brechbühl
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Die Themen
- Änderung der Freizügigkeitsleistungen
- Abzugsfähige Kosten bei Aus- und Weiterbildung
- Frisch verheiratet
- Neues aus dem Veriduna-Team
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Änderung der Freizügigkeitsleistungen
Durch das neue Freizügigkeitsgesetz, welches am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, können ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr zum frühzeitigen Bezug der BVG-Altersrente gezwungen werden.
Bisher mussten Versicherte, die ihre Vorsorgeeinrichtung zwischen dem ordentlichen und dem frühst möglichen Alter verlassen, ihre BVG-Altersrente in jedem Fall beziehen. Dies kann unfreiwillig durch einen Arbeitsplatzverlust oder durch Kündigung geschehen. Auch wenn die betreffenden Personen wieder eine neue Arbeitsstelle fanden, mussten sie doch weiterhin die Rente beziehen. Diese «Zwangsverrentung» hat eine lebenslange Rentenkürzung zur Folge.
Ab dem 1. Januar 2010 können diese Versicherten Freizügigkeitsleistungen beanspruchen, wenn sie weiterhin erwerbstätig oder arbeitslos gemeldet sind. So müssen die Versicherten ihre Rente nicht vorbeziehen und entgehen somit der Rentenkürzung.
Bei Fragen zum Thema Freizügigkeitsleistungen wenden Sie sich an Ihren Veriduna-Kundenbetreuer.
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Abzugsfähige Kosten bei Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung ist wichtig und spielt für viele Menschen ein zentrales Thema im beruflichen Alltag. Ebenso wird diese und besonders die damit verbundenen Kosten ein Thema, wenn es um die Erstellung der Steuererklärung geht.
Generell sind die Kosten für eine Ausbildung nicht abzugsfähig, im Gegensatz zur Weiterbildung. Hier können Schulgelder und andere Aufwände in der Steuererklärung abgezogen werden. Im Grundsatz ist eine Erstausbildung immer eine Ausbildung, und eine Weiterbildung muss immer in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Aber was genau zählt denn zu einer Weiterbildung und wo ist die Abgrenzung? Diese Frage stellt sich immer wieder und es passiert nicht selten, dass ein Steuerkommisär die Kosten streicht, da er diese nicht als Weiterbildungs- sondern als Ausbildungskosten sieht.
Hierzu hat das kantonale Steueramt Zürich ein neues Merkblatt herausgegeben, das diesen Sachverhalt klarer regelt und vereinfachen sollte. Die dort genannten Ansätze kommen auch dem Steuerzahler generell entgegen.
Wichtigste Inhalte:
Abschlüsse/Lehrgänge, welche als Weiterbildung gelten und damit abzugsfähig sind:
- Fachausweise
- Anwaltsprüfung
- Dissertation
- Experten-Diplome
- MBA/MAS/EMBA
- Sprachkurse
- EDV-Kurse
Abschlüsse/Lehrgänge, welche als Ausbildung gelten und nicht abzugsfähig sind:
- Studium Uni, ETH, HSG (Bachelor und konsekutiver Master)
- Berufsmatura
- Gymnasium
Spezielles:
- FH und Zweitstudium an Uni, ETH, HSG: Weiterbildung, sofern berufsbegleitend und im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit
Abzugsfähige Kosten:
- Kurskosten
- Prüfungsgebühren
- Reisekosten (im Rahmen des Üblichen)
- Unterkunft und Verpflegung (im Rahmen des Üblichen)
Ebenfalls gibt es eine Neuerung bei der Deklaration von Zuschüssen des Arbeitgebers an die Ausbildungskosten. Neu müssen die durch den Arbeitgeber bezahlten Weiterbildungsbeiträge bis zu einem Betrag von CHF 12'000.- pro Arbeitnehmenden und Lehrgang nicht mehr als Lohnbestandteil im Lohnausweis angegeben werden.
Des Weiteren heisst es: «Die präzisierte Praxis gilt ab sofort.»
Für Fragen bezüglich abzugsfähigen Aus- und Weiterbildungskosten oder zur Steuererklärung im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an Dennis Ziegenhagen oder Ihren Veriduna-Kundenbetreuer.
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Frisch verheiratet
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Sandra & Markus, 23. Januar 2010 |
Bild: Mathias Brechbühl, mbpictures
Wenn Sie das nächste Mal in die Veriduna anrufen und eine Frau Portner das Telefon abnimmt, so sprechen Sie nicht mit einer neuen Mitarbeiterin, sondern mit Sandra Odermatt, die frisch verheiratet einen neuen Namen trägt.
Zur kirchlichen Trauung am Samstag, 23. Januar 2010 und dem anschliessenden Apéro waren alle Veridunas herzlich eingeladen. So durften wir miterleben, wie Sandra ihrem Markus, mit dem sie bereits seit zehn Jahren liiert ist, das Ja-Wort gab. Nach der recht kurzen und dank einem eher untraditionellen Pfarrer teilweise amüsanten Trauung, hatten wir noch die Gelegenheit, mit Sandra auf ihre Hochzeit anzustossen.
Wir wünschen dem jungen Brautpaar für ihre Zukunft von ganzem Herzen alles Liebe und Gute auf dem gemeinsamen Lebensweg.
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Neues aus dem Veriduna-Team
Austritt Stefan Zibung
Auf Ende 2009 hat Stefan Zibung die Veriduna verlassen. Aus privaten Gründen ist er zurück in die Innerschweiz gezogen, wo er auch gleich eine neue Arbeitsstelle als Revisor bei der SUVA gefunden hat.
Wir danken Stefan Zibung für seinen Einsatz während des letzten halben Jahrs bei uns und wünschen ihm für seine berufliche wie auch private Zukunft herzlich alles Gute.
Bestandene Prüfung
Sandra Portner-Odermatt hat im Dezember 2009 die Prüfung zur Sachbearbeiterin Treuhand erfolgreich bestanden.
Wir gratulieren Sandra zu dieser tollen Leistung und wünschen ihr auf ihrem beruflichen Weg weiterhin alles Gute und viel Erfolg.


