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Veriduna-Newsletter Frühling 2010

- Max Brechbühl, Gründer & VR
Liebe Leserinnen und Leser
Meine letzten Worte im Frühling 2008 drehten sich um Veränderungen. Was hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht alles weiter verändert. Zwei kleine Beispiele:
Das schweizerische Bankgeheimnis war jahrelang sakrosankt! Heute ist dieses Heiligtum gegenüber dem Ausland und auch im Inland stark umstritten.
Geschäftserfolg mit viel Fremdkapital und wenig Eigenkapital generieren! Ich höre heute noch den Finanzprofessor der Uni Zürich, wie er vor gut 25 Jahren diesen Trend für finanziellen Geschäftserfolg mit Steuerspareffekt aufzeigte. Gerne stellten damals Banken das möglichst hohe Fremdkapital zur Verfügung. Aber auch die darin versteckten Risiken kamen zur Sprache. Wer diese Risiken richtig in die Entscheidungsfindung einbaute, konnte sich seine finanzielle Unabhängigkeit bewahren.
Treffen wir nachhaltig erfolgversprechende Entscheidungen! Ein guter Weg dazu ist regelmässiger Gedankenaustausch innerhalb Ihres Unternehmens und mit Beraterpersonen Ihres Vertrauens. Gerne stehen Ihnen unsere Kundenbetreuerinnen und -betreuer dafür zur Verfügung.
Beste Grüsse, Ihr
Max Brechbühl
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Die Themen
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MWST Satzerhöhung
Auf den 1. Januar 2011 ändern die Steuersätze der Mehrwertsteuer. Wir haben das Wichtigste über die Einführung der neuen Sätze für Sie zusammengefasst.
Die gültigen Steuersätze ab 01.01.11:
- Normalsatz bisher 7.6 % - neu 8.0 %
- Reduzierter Satz bisher 2.4 % - neu 2.5 %
- Sondersatz (Hotel) bisher 3.6 % - neu 3.8 %
Die Rechnungsstellung:
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung. Es ist erlaubt, Leistungen die vor und nach dem 31.12.10 erbracht werden auf einer Rechnung aufzuführen. Das Datum der Leistungserbringung muss aber klar ersichtlich sein und die entsprechenden Sätze angewendet werden. Achtung: werden die Leistungen der beiden betroffenen Jahre NICHT klar auseinander gehalten, so wird die Gesamtleistung zum neuen Satz versteuert.
- Für den Übergang ist es wichtig, Aufträge, die noch in Arbeit sind, korrekt mit Akontorechnungen abzugrenzen. Die angefangenen Leistungen sind in ihrer Art, Gegenstand, Umfang und Zeitpunk/Zeitraum einzeln aufzuführen.
- Bei Bauleistungen gilt als Zeitpunkt der Leistung die Arbeitsausführung am Bauwerk oder die Materialverbindung mit demselben (also Montage, das Versetzen, das Anschlagen usw.), nicht jedoch bereits die Vorfertigung in der Werkstatt.
- Erhaltende Akontozahlungen für bis zum 31.12.10 erbrachte Leistungen sind zu den alten Steuersätzen abzurechnen, sofern dafür eine Akontorechung ausgestellt wurde.
- Abonnemente für Zeitschriften, Beförderungsleistungen ect. sowie Service- und Wartungsverträge für Computersysteme, Lifte ect. sind in der Regel im Voraus zu bezahlen. Erstreckt sich ein solches Abonnement über den Zeitpunkt der Steuersatzerhöhung hinaus, ist es aufzuteilen.
- Entgeltsminderungen (Skonti, Rabatte, Mängelrügen, Verluste) und Gutschriften für Umsätze auf Leistungen vor dem 01.01.11 sind mit den alten Steuersätzen zu korrigieren.
- Im Hotel- und Gastgewerbe ist die Beherbergung in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar zum alten Steuersatz zu verrechnen. Pauschalarrangements sind aufzuteilen.
- Die bis zum 31.12.10 bezogenen Leistungen, welche der Bezugsteuer unterliegen, können ungeachtet des Datums der Zahlung oder Rechnung noch zum alten Steuersatz versteuert werden.
- Beim Vorsteuerabzug darf die effektiv in Rechnung gestellte Steuer abgezogen werden.
- Bis zum 30.06.10 können nur die bisherigen Steuersätze auf den Abrechnungen der MWST ausgewiesen werden, auch wenn die Leistungen bereits zu den neuen Sätzen fakturiert wurden. Die Berechtigung erfolgt mit den Abrechnungsformularen ab dem 1.07.10, auf welchen zusätzliche Felder für die neuen Sätze vorhanden sein werden.
Gemäss Mehrwertsteuergesetz gelten bei einer Änderung der Steuersätze die Übergangsbestimmungen sinngemäss, weshalb auf den 01.01.11 jede steuerpflichtige Person die Abrechnungsmethode (Abrechnung mit Saldosteuersatz oder detailliert) neu wählen kann, auch wenn die Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.
Für Fragen zu den neuen Sätzen der MWST und deren Einführung hilft Ihnen Ihre/Ihr Veriduna-Kundenbetreuer/in gerne weiter.
Quelle: MWST-Info 19
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Beitragserhöhungen bei der ALV auf 2011
Fast unbemerkt wurde in der diesjährigen Frühjahrssession die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes durch die beiden Räte verabschiedet. Ziel der Revision ist es, das finanzielle Gleichgewicht in der Arbeitslosenkasse wieder herzustellen. Die Arbeitslosenkasse ist per Ende 2008 mit rund 4.3 Milliarden Franken verschuldet, Tendenz steigend. Aus diesem Grund verabschiedete der Bundesrat im September 2008 seine Botschaft zur besagten Teilrevision, welche nun auch durch den Stände- und Nationalrat abgesegnet wurde.
Um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen und die aufgelaufenen Schulden abzubauen, ist folgendes Vorgehen beschlossen worden:
- Der Rechnungsausgleich soll einerseits durch eine Beitragserhöhung von 0,2 Prozent erreicht werden, die je hälftig durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen sind. Anderseits werden Leistungen der Arbeitslosenversicherung in mindestens der gleichen Grössenordnung wie die Mehreinnahmen gekürzt.
- Die Schulden sollen mit einer zeitlich befristeten, zusätzlichen Beitragserhöhung und der Wiedereinführung des Solidaritätsprozents auf nicht versicherten Einkommensteilen zwischen dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes und dessen Zweieinhalbfachen (126'000 bis 315'000 Franken) abgebaut werden.
- Einsparungen werden erzielt, indem die Leistungen vermehrt von der Beitragspflicht abhängig gemacht und die Effizienz der Wiedereingliederung erhöht wird.
Sie Sanierung soll wie oben beschrieben nicht nur über die Beitragserhöhung (Erhöhung der Beitragsprozente und Erhöhung des massgeblichen Lohnes) sondern auch durch Leistungskürzungen erreicht werden. Die Leistungskürzung gehen zur Hauptsache auf Kosten der Jungen und Langzeitarbeitslosen. Die Einführung der Revision ist auf den 1. Januar 2011 geplant.
Für Fragen zu diesem Theam wenden Sie sich bitte an Ihre/Ihren Veriduna-Kundenbetreuer/in.
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Abschaffung der Dumont-Praxis
Die Dumont-Praxis besagt, dass Kosten für werterhaltende Renovationen an neu erworbenen älteren Liegenschaften, welche im Unterhalt vernachlässigt wurden, in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf nicht oder nur beschränkt abgezogen werden können. Der Käufer würde sonst steuerlich besser behandelt werden.
Dies wurde in den vergangenen Jahren oftmals kritisiert, weil die Dumont-Praxis Investitionen in den Unterhalt behindert und auch der Schweizer Volkswirtschaft geschadet hat. Somit sind neu Unterhaltsarbeiten an neu erworbenen Liegenschaften uneingeschränkt steuerlich abzugfähig.
Achtung: Die Abschaffung der Dumont-Praxis ist vorerst nur bei der direkten Bundessteuer ab 1. Januar 2010. Die Kantone haben eine Übergangsfrist von zwei Jahren und handhaben den Abzug verschieden. Das heisst, dass bis zum 31. Dezember 2011 Vorsicht geboten ist. Sollten Sie grössere Renovationen geplant haben, können Sie um sicher zu gehen, bei der Steuerverwaltung des Kantons nachfragen, wie weit sie die Umsetzung schon realisiert haben.
Der Kanton Zürich berücksichtigt diese Abzüge bereits ab Steuerperiode 2010.
Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihre/Ihren Veriduna-Kundenbetreuer/in.
Quelle: www.hausinfo.ch
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Neues aus dem Veriduna-Team
Es ist uns eine grosse Freude in diesem Newsletter gleich zwei neue Mitarbeiterinnen vorzustellen.

- Alexandra Schlunegger
Am 1. April 2010 hat Alexandra Schlunegger als Kundenbetreuerin bei uns angefangen. Ihre Hauptverantwortlichkeit liegt in der Betreuung von KMU-Kunden. Ausserdem ist sie zuständig für die privaten Steuererklärungen. Als Treuhänderin mit eigd. Fachausweis und durch ihre vorgängige Tätigkeit als Mandatsleiterin in einem Treuhandunternehmen bringt sie alle Anforderungen für diese anspruchsvolle Aufgabe mit.
Für Veriduna entschieden hat sie sich, weil sie hier selbständig arbeiten und die Kunden alleine betreuen kann. Aber vor allem auch weil sie die Möglichkeit hat, sich weiterzubilden, was der zielgerichteten jungen Frau ein wichtiges Anliegen ist.
Alexandra Schlunegger arbeitet 80 Prozent, jeweils montags bis donnerstags. Sie ist verheiratet und hat ein 16-monatiges Mädchen, namens Delia. Ihre Freizeit verbringt sie nebst Familie gerne mit Lesen oder einem Kinobesuch und als sportlichen Ausgleich betreibt sie AquaFit.

- Maja Siegenthaler
Mitte April ist Maja Siegenthaler als kaufmännische Mitarbeiterin eingetreten. Sie unterstützt hauptsächlich Markus Ammann in den verschiedenen Buchhaltungstätigkeiten für seine Mandate. Sie arbeitet 20 Prozent und ist immer am Freitag im Büro anzutreffen.
Maja Siegenthaler ist die Schwester von Markus und die Tochter von Max Brechbühl und hat bereits früher während ihrer Ausbildung in der Veriduna gearbeitet. Auch sie ist verheiratet und Mutter von Ronny (3 Jahre) und Julia (9 Monate).
Wann immer sie kann, liest auch sie gerne ein gutes Buch oder entspannt sich bei der Gartenarbeit und beim Nähen.
Wir heissen die beiden Damen herzlich willkommen im Veriduna-Team und wünschen ihnen viel Erfolg und alles Gute in ihren neuen Tätigkeiten.
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