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Veriduna-Newsletter Advent 2010

- Markus Brechbühl, Geschäftsführer
Liebe Leserin, lieber Leser
2010 geht langsam dem Ende zu und damit auch unsere Zeit an der Hochbordstrasse 9. Das Veriduna-Team ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, sodass es eng hier wurde. Also machten wir uns auf die Suche nach passenden Büroräumlichkeiten und sind ganz in der Nähe wieder in Dübendorf an der Stettbachstrasse 6 fündig geworden.
Noch befinden wir uns mitten in den Umzugsaktivitäten, was naturgemäss etwas Hektik und Chaos verursacht, doch schon ab kommendem Montag, dem 13. Dezember sind wir wieder voll einsatzbereit in den neuen, viel grösseren und schöneren Büros anzutreffen.
Wir freuen uns darauf, Sie am neuen Ort zu begrüssen und wünschen Ihnen in der Zwischenzeit eine besinnliche Adventszeit und fröhliche Festtage.
Herzliche Grüsse
Markus Brechbühl
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Die Themen
- Unternehmenssteuerreform II
- Beitragserhöhung ALV und EO
- Neues aus dem Veriduna-Team: WIR ZIEHEN UM!
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Unternehmenssteuerreform II
Neuerung im Gesetz der direkten Bundessteuer
Per 1. Januar 2011 tritt der zweite Teil der Unternehmenssteuerreform II in Kraft. Dieser beinhaltet die Entlastung von Personenunternehmen und die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, auf welches wir in unserem nächsten Newsletter näher eingehen.
Die Entlastung vom Personenunternehmen
Bis anhin wurden bei Liquidation einer Personenunternehmung die stillen Reserven in einer einzigen Steuerperiode besteuert. Dies, obwohl die stillen Reserven über mehrere Jahre gestaffelt gebildet wurden. Selbständig Erwerbende investieren ihre Gewinne in der Regel laufend in das Geschäft, anstatt in die eigene Altersvorsorge. Dieser Umstand wird nun steuerlich berücksichtigt. Neu werden bei einer Liquidation eines Personenunternehmens die stillen Reserven (=Liquidationsgewinn) separat und privilegiert besteuert, indem entweder der Vorsorgetarif oder ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung kommt.
Gesetzliche Voraussetzungen für die privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung bei einer Personenunternehmung (Art. 37b DBG)
- Definitive Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem 1. Januar 2011 und
- Vollendung des 55. Altersjahres oder
- Unfähigkeit zur Weiterführung der Tätigkeit infolge Invalidität
Exkurs AHV
Die Unternehmenssteuerreform II hat keinerlei Auswirkungen auf die AHV. Die AHV wird weiterhin auf dem gesamten steuerbaren Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erhoben.
Aufschubtatbestände - Privatentnahme einer Liegenschaft
Mit dem neuem Artikel 18 a DBG erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, bei der Übertragung einer Liegenschaft aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen einen Antrag auf Steueraufschub zu stellen. Die Besteuerung der Differenz zwischen Verkehrswert und den Anlagekosten erfolgt dann erst bei Verkauf der Liegenschaft, und nicht wie bisher zum Zeitpunkt der Übertragung. Der «aufgeschobene» Kapitalgewinn unterliegt jedoch immer noch der Einkommenssteuer und der AHV. Die wiedereingebrachten Abschreibungen werden zum Zeitpunkt der Übertragung abgerechnet. Spezielle Regelungen gelten, wenn die Übertragung oder Veräusserung der Liegenschaft im Zusammenhang mit der definitiven Geschäftsaufgabe stehen.
Neue Regelungen gibt es auch bei der Verpachtung eines Geschäftsbetriebs. Die Überführung ins Privatvermögen erfolgt nur auf eine ausdrückliche Willenserklärung des Steuerpflichtigen. Ansonsten werden die Erträge aus der Verpachtung als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, welches auch der AHV unterliegt, besteuert.
Umsetzung auf kantonaler Ebene
Die Kantone haben zwei Jahre Zeit, ihre kantonalen Gesetze dem Bundesrecht anzupassen. Das heisst spätestens per 01. Januar 2013 müssen die Gesetzesänderungen auch in den kantonalen Gesetzen vollzogen sein.
Für Fragen zur Unternehmenssteuerreform II gibt Ihnen Frau Alexandra Schlunegger oder Ihr Veriduna-Kundenbetreuer gerne Auskunft.
Quelle: TREX 5/10
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Beitragserhöhung ALV und EO
Am 26. September 2010 hat die Schweizerische Stimmbevölkerung die Beitragserhöhung zur Sanierung der ALV angenommen. Auf Grund des positiven Abstimmungsergebnisses wird der Bundesrat nun die Erhöhung der Beitragsätze auf den 1. Januar 2011 einführen lassen. Auf dieses Datum hin hat der Bundesrat auch beschlossen, dass die EO von 0.3 % auf 0.5 % erhöht wird.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersichtstabelle:
| Sätze bis 31.12.2010 | Neu ab 1.1.2011 | ||||
| AG | AN | Total | AG | AN | Total |
AHV inkl. EO | 5.05% | 5.05% | 10.10% | 5.15% | 5.15% | 10.30% |
ALV-Beitrag Bis Jahreslohn | 1.00% | 1.00% | 2.00% | 1.10% | 1.10% | 2.20% |
ALV Solidaritätsbeitrag Jahreslohn | kein Abzug | kein Abzug | kein Abzug | 0.50% | 0.50% | 1.00% |
Sie finden die neuen Beitragssätze auch unter folgendem Link: Übersicht der neuen Sätze
Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge fliessen jährliche Mehreinnahmen von 620 Millionen Franken in die ALV. Damit wird die Schuldenlast von über 7 Milliarden Franken kontinuierlich abgebaut. Die Gesetzesrevision sieht neben den Beitragserhöhungen auch Leistungskürzungen vor. Diese Leistungskürzungen werden jedoch erst am 1. April 2011 in Kraft gesetzt.
Somit werden die Beiträge am 1. Januar 2011 erhöht, die Leistungskürzungen aber erst am 1. April 2011 wirksam.
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Lohnsystem auf die Januar-Lohnabrechnungen hin anpassen. Wir stehen Ihnen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.
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Neues aus dem Veriduna-Team - WIR ZIEHEN UM!
Nach 37 Jahren an der Hochbordstrasse 9 haben wir uns aus Platzmangel nach einer neuen Lokalität umgesehen und sind wieder in Dübendorf fündig geworden.
Ab Montag, 13. Dezember 2010 lautet unsere neue Anschrift:
Veriduna Treuhand AG
Stettbachstrasse 6
Postfach 177
8600 Dübendorf
Tel +41 (0)44 802 10 20 / Fax +41 (0)44 802 10 30
Und so finden Sie zu uns - Anfahrtsplan
Wir freuen uns darauf, Sie in den neuen Büroräumlichkeiten zu begrüssen.
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