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Veriduna-Newsletter Sommer 2011

Markus Brechbühl, Geschäftsführer

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Aktuell beschäftigt uns alle direkt oder indirekt die Schuldenkrise. Erstaunlich, wie selbstverständlich Staaten über ihre Verhältnisse gelebt und alle bewusst weggesehen haben. Fast schon amüsant ist es, wenn Regierungen mit einem Gesetz die nächste Regierung zum Sparen von 70 Milliarden Euro verpflichtet, obschon es die jetzt regierende ist, die dieses Geld ausgegeben hat. Wenn die Regierungen dann noch behaupten, Schuld am ganzen Schlamassel seien die Rating-Agenturen, ist das für mich wie wenn die Thermometerhersteller schuld an der Klimaerwärmung sein sollen.

 

Leider treffen die Folgen dieser aktuellen Krise vor allem die Bevölkerung der betroffenen Staaten. Aber auch für die Schweizer Wirtschaft werden die Folgen des tiefen Euro-Kurses immer offensichtlicher.

 

Die ganze Krise zeigt, was wir bereits als Kinder gelernt haben; wenn ich regelmässig zehn Franken Taschengeld erhalte, sollte ich besser nicht immer elf Franken oder mehr ausgeben. Wird diese einfache Regel missachtet, folgt irgendwann fast unweigerlich eine Schuldenkrise. Dies gilt für die persönlichen Finanzen, für Unternehmen und sollte eigentlich auch von den Politikern nicht vergessen werden. Aber eben, fremdes Geld ist oft leicht ausgegeben, vor allem dann, wenn ein anderer die Folgen trägt.

 

Viele Grüsse

  

 

Markus Brechbühl

 

Steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern

Neuer Elterntarif

 

Ab dem 1. Januar 2011 gibt es bei der direkten Bundessteuer einen neuen Tarif, den Elterntarif, bestehend aus dem Verheiratetentarif als Basis und dem Abzug vom Steuerbetrag in der Höhe von maximal 250 Franken pro Kind und jeder unterstützungsbedürftigen Person. Voraussetzung für die Gewährung des Tarifes ist, dass die steuerpflichtige Person mit den Kindern oder den unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenlebt oder deren Unterhalten zur Hauptsache bestreitet. Gleich wie bei den Sozialabzügen gilt hier das Stichtagsprinzip. Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode.

 

Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern und einer unterstützungsbedürftigen Person, Steuerbares Einkommen bei der direkten Bundessteuer 102'700 Franken

 

Direkte Bundessteuer 2011: 2'127 Franken abzüglich 3 x 250 Franken = 1'377 Franken

 

Drittbetreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Altersjahr

 

Bis anhin gab es bei der direkten Bundessteuer keinen solchen Abzug. Ab dem 1. Januar 2011 können die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung, bis höchstens 10'000 Franken pro Jahr und Kind, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung für den Abzug ist, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.

 

Neu wurde auch im Steuerharmonisierungsgesetz ein solcher Abzug ausdrücklich vorgesehen. Die Festsetzung der Höhe des Abzugs wird jedoch den Kantonen überlassen.

 

In Zürich gibt es diesen Abzug für die Fremdbetreuung bereits. Dieser ist im Moment limitiert auf 6'000 Franken pro Jahr und Kind.

 

Für Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema wenden Sie sich an die Steuerexpertin Alexandra Schlunegger.

 

Ausgleich der kalten Progression

Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression sind die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer per 1. Januar 2011 der Teuerung angepasst worden:

  • Verheiratetenabzug: 2'600 statt bisher 2'500 Franken
  • Zweiverdienerabzug: mindestens 8'100 statt bisher 7'600 Franken und
    maximal 13'200 Franken statt bisher 12'500 Franken
  • Kinder- / Unterstützungsabzug: 6'400 statt bisher 6'100 Franken
  • Versicherungsprämienabzug:
    max. 3'500  statt bisher 3'300 Franken für verheiratete Personen mit Beiträgen in die Säulen 2 und 3a; und 
    max. 5'250 Franken statt bisher 4'950 Franken für verheiratete Personen ohne Beiträge in die Säulen 2 und 3a

Im Kanton Zürich: der Regierungsrat gleicht per 1. Januar 2012 die Steuertarife und Abzüge der seit 2002 aufgelaufenen Teuerung von 8.5 % an.

 

Neuere Entwicklungen im Bonusrecht

Boni sind seit längerer Zeit in aller Munde, speziell seit der letzten Bankenkrise. Tatsache ist, dass Boni in unserer Arbeitswelt eine feste Grösse, welche nicht mehr wegzudenken sind. Der Begriff Bonus ist in der schweizerischen Gesetzgebung aber nicht zu finden. Einzig im Art. 322 d OR findet sich ein Hinweis darauf.

 

Wie unterscheidet sich der Bonus vom Lohn und welche Konsequenzen lassen sich daraus ableiten? Anders als beim Lohn muss bei der Festsetzung der Bonushöhe ein Ermessenspielraum vorhanden sein und er muss freiwillig geleistet werden. Sind diese Punkte nicht erfüllt, wird die Zahlung als Lohn betrachtet. Dies wiederum bedeutet, dass bei Austritt des Arbeitnehmers ein pro Rata Anspruch auf die Leistung entsteht. Gemäss Bundesgericht können regelmässige Bonuszahlungen in ähnlicher Höhe und ohne Hinweis auf die Freiwilligkeit, nach einigen Jahren auch als Lohn betrachtet werden. Es sollte daher bei den Bonuszahlungen ein Vermerk angebracht werden. Die Formulierung könnte etwa so lauten: «Der Bonus stellt eine freiwillige, im freien Ermessen des Arbeitgebers stehende Leistung dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht, auch nicht nach wiederholter Ausrichtung.»

 

Einen weiteren Aspekt bringt das Bundesgericht (Leitentscheid BGE 129III 276) mit der Höhe des Bonus ins Spiel. Das Bundesgericht sagt, dass der Bonus als untergeordnetes Zusatzgehalt zu betrachten sei. Wenn der Bonus also regelmässig das Jahresgehalt erreicht oder gar übersteigt, sei nicht mehr von einem Bonus auszugehen. Das Bundesgericht definiert aber nicht genauer, ob nur der das Jahresgehalt übersteigende Teil oder der ganze Teil des Bonus als Lohn betrachtet wird. Dies ist im Zusammenhang mit dem pro Rata Rechtsanspruch bei Austritt von Wichtigkeit. Das Zürcher Obergericht hat sich im März 2006 für die arbeitgeberfreundliche Auslegung entschieden. (Beispiel: Lohn CHF 100'000.00, Bonus CHF 200'000.00 => CHF 50'000.00 wurden Lohn zugeschlagen, so dass Lohn und Bonus gleich hoch sind).

 

Es gilt also darauf zu achten, dass der Bonus das Jahressalär nicht übersteigen sollte und bei der Auszahlung ein Hinweis auf die Freiwilligkeit angebracht wird. Es gilt auch bei dieser Problematik, wie bei allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, dass die Rechtsprechung im Zweifelsfall zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden wird.

 

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Markus Ammann.

 

Einweihungsparty

«Wow! Da macht man ja Kilometer!» «Ist das immer so schön aufgeräumt?» oder «Was macht ihr bloss mit all dem Platz?». Das waren die meisten Reaktionen unserer Gäste vom 14. April 2011 anlässlich unserer Einweihungsparty der neuen grossen Büroräumlichkeiten, hier an der Stettbachstrasse 6 in Dübendorf.

 

Am späten Nachmittag trafen die ersten Gäste ein. Bei einem gemütlichen Apéro mit Snacks zeigten wir stolz unsere neuen Büros. Der Empfang diente zu diesem Anlass als Ausschank für die Getränke, die drei Sitzungszimmer waren voll gepackt mit Snacks zur Verpflegung und unsere sechs Büros mit vierzehn Arbeitsplätzen waren noch nie so schön ordentlich aufgeräumt.

 

Sogar die Schweizer Prominenz liess sich den Veriduna-Anlass nicht entgehen. So waren Dejan Stankovic, weltbester Beachsoccer-Spieler 2009, und Claudio Zuccolini, Schweizer Komiker, auch anzutreffen. Claudio Zuccolini zeigte eine amüsante Show mit viel Charme und Witz.

 

Den brandneuen Jöggeli-Tisch weihten wir mit einem Turnier ein. Im spannenden Finale standen sich Dejan Stankovic mit Sarah Spandolf und Claudio Zuccolini mit Stefan Hofmann gegenüber, die Letzteren gewannen das Turnier.  

 

 

Das Finale

 

Für die musikalische Unterhaltung sorgten die Musiker Richard Koechli & Heini Heitz, die mit ihrem wohlklingenden Sound das eine oder andere Musikliebhaberherz höher schlagen liessen. Alles in allem ein gelungener, freudiger Anlass, der uns noch lange in guter Erinnerung bleiben wird.

 

Neues aus dem Veriduna-Team

Bestandene Prüfung

 

Wir freuen uns überaus, Tamara Gübeli zur bestandenen Prüfung zur Kauffrau mit Berufsmatura gratulieren zu können. Mit einer Gesamtnote von 4.7 für den Abschluss der Berufmaturität und einer Gesamtnote von 4.6 im schulischen und 5,2 im betrieblichen Teil darf Tamara stolz auf diese Leistung sein. Die heutige kaufmännische Ausbildung ist sehr anspruchsvoll und bedeutet einen enormen Aufwand für die jungen Auszubildenden.  

 

Tamara Gübeli hat sich während ihrer dreijährigen Ausbildung zu einer geschätzten und wertvollen Mitarbeiterin entwickelt. Wir freuen uns daher sehr, sie weiterhin als Sachbearbeiterin in der Veriduna beschäftigen zu können.

 

Wir wünschen Tamara sowohl für ihre berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und auch für sie persönlich herzlich alles Gute.

 

 

Tamara Gübeli mit Eltern