Veriduna Newsletter Herbst 2007

Markus Brechbühl

Guten Tag

 

Das Jahr neigt sich bereits dem Ende zu. Im letzten Veriduna Newsletter dieses Jahres finden Sie folgende Themen:

  1. Kommentar zum Dividendenbesteuerung - Abstimmung vom 25.11.07
  2. Neuer Höchstlohn bei UVG & ALV 
  3. Die neue AHV-Nummer -
    das Wichtigste in Kürze
  4. Vereinfachtes Lohnmeldeverfahren -
    elektonische Lohnmeldung
  5. Lohnbuchhaltung mit Veriduna-online -
    die preiswerte Lösung
  6. Neues aus dem Veriduna-Team -
    Patrick Walder nicht in den NR gewählt

Für einmal äussere ich mich politisch. Denn die bevorstehende Abstimmung über die Änderung des Steuergestzes ist gerade für KMUs zu wichtig, um unkommentiert zu bleiben.

 

Mit dem Jahreswechsel ändern sich naturgemäss verschiedene Vorgaben und Verfahren rund um die Lohnadministration. Das Wichtigste haben wir kurz für Sie zusammen getragen. Achtung: am 1. Januar 2008 tritt der Neue Lohnausweis definitiv in Kraft. Passend dazu bieten wir Ihnen eine preiswerte und einfache Lohnbuchhaltungslösung an. 

 

Herbstliche Grüsse sendet Ihnen herzlich

 

 

 

Kommentar zur Dividendenbesteuerung - Abstimmung vom 25.11.07

Am 25. November 2007 stimmen wir im Kanton Zürich über die reduzierte Besteuerung von Dividenden ab. Wird diese Abstimmungsvorlage abgelehnt, führt dies zu einer Abwanderung von guten Steuerzahlern in benachbarte Kantone.

 

Aktuell werden Unternehmensgewinne in der Schweiz doppelt besteuert; zum einen als Gewinn in der Unternehmung, zum anderen sobald diese an die Aktionäre ausgeschüttet wurden nochmals als Einkommen. Dies trifft insbesondere die kleineren und mittleren Unternehmungen, die im Gegensatz zu Grossunternehmen weniger die Möglichkeit haben, diese Doppelbesteuerung zu umgehen. Dieser Umstand führt zu einer effektiven Gewinnbesteuerung für KMUs von 50 % bis 60 %, was auch im internationalen Umfeld sehr hoch ist.

 

Die Abstimmungsvorlage beabsichtigt, im Kanton Zürich ab nächstem Jahr ausgeschüttete Dividenden nur noch zur Hälft zu besteuern. Denn der Unternehmensgewinn wurde ja bereits versteuert.

 

Ein grosser Teil der umliegenden Kantone haben die reduzierte Dividendenbesteuerung schon eingeführt. Dadurch verliert der Kanton Zürich aktuell massiv an Einnahmen. Steuerpflichtige, die grössere Dividendenausschüttungen planen, wechseln einfach den Wohnsitz in einen anderen Kanton um in den Genuss einer reduzierten Steuer auf diesen Ausschüttungen zu kommen.

 

Meines Erachtens bringt es aus zwei Überlegungen hinaus absolut nichts, an der gängigen Doppelbesteuerung festzuhalten. Einerseits bringt sie keine Mehreinnahmen oder eine sozialere Verteilung der Steuern, da Empfänger grosser Dividenden einfach umziehen. Andererseits werden die Kleinunternehmen, die diese Doppelbesteuerung nicht einfach durch einen Umzug umgehen können, höher besteuert. Deshalb ist es wichtig, dass alle unternehmerisch denkenden Zürcherinnen und Zürcher bei der Dividendenbesteuerung am 25. November 07 «JA» stimmen.

 

Kommentar von Markus Brechbühl, Geschäftsführer Veriduna Treuhand AG

 

Neuer Höchstlohn bei UVG & ALV

Der höchstversicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird per 1. Januar 2008 von CHF 106'800.– auf 126'000.– angehoben. Dieser Höchstbetrag gilt auch bei der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung.

 

Mit der Verordnungsänderung durch den Bundesrat wird auf den 1. Januar 2008 der Höchstbetrag bei der obligatorischen Umfallversicherung und somit auch bei der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung von CHF 106'800.– auf CHF 126'000.– erhöht. Dieser Betrag entspricht den Grenzwerten von CHF 10'500.– im Monat anstelle des bisher geltenden Höchstbetrags von CHF 8'900.–.

 

Mit der Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung erfüllt der Bundesrat die gesetzlichen Vorgaben und stellt sicher, dass künftig mindestens 92 % der versicherten Arbeitnehmenden bei Unfällen zum vollen Lohn versichert sind. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmende mit einem Bruttoeinkommen von über CHF 106'800.– von verbesserten Leistungen in der Unfallversicherung sowie in der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung profitieren können.

 

Tipp: Für die Betroffenen mit einer Unfallzusatzversicherung empfiehlt es sich, diese Versicherungsdeckung zu überprüfen. So kann eine allfällige Überversicherung vermieden und dabei Geld gespart werden.

 

Und für alle die Lohnabrechnungen erstellen, gilt es daran zu denken, den monatlichen Höchstbetrag des UVG- und ALV-Abzugs von CHF 8'900.– auf CHF 10'500.– zu erhöhen.

 

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Kundenbetreuer. Rufen Sie uns einfach an, Tel 044 801 10 20.

 

Die neue AHV-Nummer - das Wichtigste in Kürze

Auf den 1. Juli 2008 stellen AHV und IV von der 11- auf die neue 13-stellige AHV-Nummer um. Bis Ende 2008 sollten die Ausgleichskassen allen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden die neue AHV-Nummer bekannt gegeben haben. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass der neue AHV-Ausweis bis zum 31. Dezember 2008 an alle Versicherten ausgeliefert worden ist.

 

Wichtig ist, dass ab dem 1. Juli 2008 Ihr Lohnprogramm in der Lage ist, die neue 13-stellige AHV-Nummer zu verarbeiten. Sofern Sie die Löhne mit europa3000 Rev. 12 erstellen, ist dies gewährleistet. Falls Sie mit einem anderen Lohnverarbeitungsprogramm arbeiten, setzten Sie sich bitte mit Ihrer Software-Firma in Verbindung.

 

Ab Mitte 2008 werden alle Arbeitgebende von der zuständigen Ausgleichskasse eine Textdatei erhalten. In dieser Textdatei ist die alte AHV-Nummer, die neue AHV-Nummer sowie Name, Geschlecht und Geburtsdatum ersichtlich. Mit Hilfe dieser Datei können Sie Ihr Lohnprogramm und Mitarbeiterdossiers anpassen. Die Lohnabrechnungen müssen erst ab 2009 mit der neuen AHV-Nummern ausgestattet sein.

 

Falls Sie Fragen zur neuen AHV-Nummer oder zur AHV im Allgemeinen haben, Ihr Kundenbetreuer gibt Ihnen gerne Auskunft. Anruf genügt, Tel 044 802 10 20.

 

Vereinfachtes Lohnmeldeverfahren

Seit neustem kann man bei fast allen Ausgleichskassen die Lohnmeldung elektronisch einreichen. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie mit einem zertifizierten Lohnbuchhaltungsprogramm arbeiten. Alle bereits zertifizierten Benützer und deren Anbieter finden Sie unter www.swissdec.ch.

 

Das elektronische Meldeverfahren beschleunigt die Verarbeitung und kann die Kosten auf beider Seiten senken. Bei diversen Ausgleichskassen erhalten Sie mit diesem Verfahren eine Rabattierung des Verwaltungskostenbeitrags. Sofern Sie das neue Lohnmeldeverfahren interessiert, fragen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse nach.

 

Näher Ausünfte erhalten Sie auch von Ihrem Kundenbetreuer, Tel 044 802 10 20.

 

Lohnbuchhaltung mit Veriduna-online - die preiswerte Lösung

Am 1. Januar 2008 tritt er endgültig in Kraft - der Neue Lohnausweis. Gleichzeitig werden neue Richtlinien und Gesetzesanpassungen eingeführt, wie zum Beispiel der in diesem Newsletter beschriebene neue Höchstlohn bei der UVG, ALV & IV. Gut, wenn Sie bereits mit einer Lohnbuchhaltungssoftware arbeiten, welche solche Anpassungen einfach und kostengünstig umsetzen kann.

 

Für alle anderen bietet sich mit Veriduna-online und dem europa3000 Lohnbuchhaltungsmodul eine prüfenswerte - äusserst günstige - Lösung an. Für nur gerade CHF 100.– (bis 20 Mitarbeitende) bzw. CHF 140.– (ab 20 Mitarbeitenden) monatlich mieten Sie das Lohnbuchhaltungsmodul inkl. Grundmodul von europa3000. Günstiger geht es kaum.

 

Dank der übersichtlichen Verwaltung der Mitarbeitenden und der einfachen Erstellung der Lohnabrechnungen, verringert sich der administrative Aufwand eines Betriebs mit europa3000 erheblich. Das SUVA-geprüfte Modul ist äusserst anpassungsfähig, kennt fast alle Branchen und kann in kleinen wie in grossen Unternehmen gleichwohl zweckdienlich eingesetzt werden.

 

Vor allem aber unterstützt europa3000 den Neuen Lohnausweis vollumfänglich. Auch die neue AHV-Nummer oder das elektronische Lohnmeldeverfahren ist für diese Software kein Problem.

 

Prospekt europa3000 Lohnbuchhaltung

Preisliste Veriduna-online

 

Sind Sie interessiert? Für Fragen oder eine Offerte steht Ihnen Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailPatrick Schärer gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an, Tel 044 802 10 25.

 

Neues aus dem Veriduna-Team

Patrick Walder, Jungpolitiker

«Beim nächsten Wahlkampf werde ich einiges anders machen»

 

Patrick Walder kandierte für den Nationalrat und sammelte während des eben erst ausgetragenen Wahlkampfs wertvolle Erfahrungen für seine künftige politische Laufbahn. Mit 33'571 Stimmen schaffte es die Jung-SVP des Kantons Zürich nicht, einen Sitz im Nationalrat zu gewinnen.

 

«Klar bin ich enttäuscht darüber, dass ich nicht in den Nationalrat gewählt wurde. Mit einem zeitlichen Aufwand von rund sechs bis sieben Stunden täglich war der Wahlkampf sehr intensiv. Es war aber auch eine sehr spannende Zeit, die mir viel Spass machte.» Patrick Walder stand auf dem ersten Platz der Liste 16 und erhielt 2908 Stimmen vom Volk. Dafür nahm er an über 30 Podien und Vorträgen teil. «Ich habe dabei sehr viel gelernt, bin schlagfertiger und sicherer im Auftreten geworden. Eigenschaften, die mir sowohl beruflich als auch politisch bestimmt nützlich sind», ist der Jungpolitiker überzeugt.

 

Bereits 2010 wird Patrick Walder seine nächsten Wahlkampf zur Wiederwahl in den Gemeinderat Dübendorf bestreiten. Und nach wie vor ist sein absolutes Ziel in den Nationalrat einzuziehen. Denn für ihn gilt: Wer die Zukunft will, muss die Jugend wählen. In vier Jahren wird er es erneut versuchen und dabei all seine in diesem Wahlkampf errungenen Erfahrungen einfliessen lassen können.

 

Wir sind sicher, dass Patrick Walder’s politische Laufbahn gerade hin auf sein Ziel Richtung Nationalrat führen wird. Bis dahin freuen wir uns, ihn weiterhin als geschätzten und fähigen Mitarbeiter in der Veriduna zu wissen.

 

 

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