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Die Mehrwertsteuer-Sätze sinken per 1. Januar 2018

Erstmals seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 sinken die Sätze auf den 1. Januar 2018 und setzten sich aus folgenden Gründen neu zusammen: die IV-Zusatzfinanzierung läuft per Ende 2017 aus, was eine Reduktion nach sich zieht. Dafür wird eine Steuererhöhung von 0.1 % aufgrund der FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) per Anfang Jahr wirksam. Da die Abstimmung zur Altersvorsorge im vergangenen Herbst abgelehnt wurde, fallen keine weiteren Erhöhungen an.

Somit gelten ab 01.01.2018 die folgenden Sätze:

  • Normalsatz – neu 7.7 % (heute 8.0 %)
  • Sondersatz – neu 3.7 % (heute 3.8 %)
  • Reduzierter Satz – bleibt unverändert bei 2.5 %
  • Saldosteuersätze – werden tlw. ebenfalls angepasst

Was heisst das für Sie? Dienstleistungen und Warenlieferungen bis zum 31. Dezember 2017 sind mit den alten, solche ab dem 1. Januar 2018 mit den neuen Steuersätzen abzurechnen. Wichtig: nicht das Datum der Rechnungsstellung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist für den anzuwendenden Satz massgebend.

Vergessen Sie nicht, die neuen MWST-Sätze in Ihrer Buchhaltungssoftware zu hinterlegen. Wenn Sie damit nicht vertraut sind, wenden Sie sich an Ihren EDV-Spezialisten oder auch gerne an Ihre/n Veriduna-Kundenbetreuer/in.

Beachten Sie auch, dass ab dem 4. Quartal 2017 und ab dem 1. Quartal 2018 (bzw. 2. Semester 2017 und 1. Semester 2018) das neue, inhaltlich überarbeitete MWST-Abrechnungsformular verwendet werden muss. Mehr dazu finden Sie auch auf der Seite der Eidg. Steuerverwaltung unter Mehrwertsteuer.