UP|DATE - Newsletter: September 2025
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden
Die Sommerhitze lässt langsam nach und die Ferienzeit ist für die meisten vorbei. Zum Einstieg in den Alltag senden wir Ihnen unser UP|DATE September 2025 zu aktuellen Themen im Bereich Treuhand und Steuern.
Immer mehr Arbeitnehmer reduzieren ihr Pensum freiwillig. Für die Altersvorsorge kann dies jedoch spürbar negative Folgen haben, die in jüngeren Jahren oft unterschätzt werden. Schon in der AHV ist der Unterschied zwischen Minimal- und Maximalrente erheblich. Noch stärker wirken sich Teilzeitpensen in der beruflichen Vorsorge aus: Aufgrund des fixen Koordinationsabzugs sinkt der für das Alterssparen relevante Lohnanteil überproportional. Wer von Vollzeit auf Teilzeit reduziert, hat zudem häufig weniger Mittel, um die gebundene Vorsorge durch die Säule 3a auszuschöpfen. Teilzeitarbeit sollte daher stets mit einer sorgfältigen Finanzplanung für die Zeit nach der Pensionierung verbunden werden.
Seit dem 1. Januar gilt das verschärfte Konkursrecht. Noch zu wenig bekannt ist, dass dies auch die Regeln für das Opting-out betrifft – den Verzicht auf eine eingeschränkte Revision bei bis zu zehn Vollzeitstellen. Neu ist ein Opting-out nur noch für künftige Geschäftsjahre möglich und setzt die Vorlage der letzten revidierten Jahresrechnung voraus. Damit soll verhindert werden, dass ungünstige Finanzen im laufenden Jahr durch ein kurzfristiges Opting-out verdeckt werden.
Ein durchdachtes Personalreglement schafft mit klaren Vorgaben Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz. Es ermöglicht zudem, Arbeitsverträge schlank zu halten. Während das Reglement allgemeine Bestimmungen enthält, regelt der Arbeitsvertrag die individuellen Vereinbarungen, etwa Funktion oder Lohn. Wichtig ist, dass der Arbeitsvertrag ausdrücklich auf das Reglement verweist und dass bei Änderungen die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt wird. Unser Tipp: Binden Sie Ihre Mitarbeiter bei der Erarbeitung mit ein – dies erhöht die Akzeptanz und liefert wertvolle Hinweise.
Auch bei Mietverträgen gibt es Änderungen: Ab Oktober müssen Vermieter in bestimmten Kantonen, darunter Zürich, bei neuen Vertragsabschlüssen zusätzliche Angaben machen – unter anderem zum Referenzzinssatz, zur Teuerung sowie zum bisherigen Mietzins. Ziel ist eine höhere Transparenz bei der Mietzinsgestaltung, um eine bessere Einschätzung des Mietzinsens zu ermöglichen.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre des UP|DATE und einen weiterhin sonnigen Spätsommer.