Veriduna kurz notiert - höhere Abzüge für Kinderbetreuungskosten
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung
Drittkosten bei der Kinderbetreuung sollen neu bis zu 25‘000 Franken pro Jahr und Kind bei der direkten Bundessteuer abzugsfähig sein. Die Kantone sollen mindestens einen jährlichen Abzug von 10‘000 Franken pro Kind gewähren.
Der Abzug soll wie bisher allen Eltern zustehen, die aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind und die Kosten müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stehen. Fallen die Kosten tiefer aus als der Maximalabzug, sind nur die effektiven Kosten zum Abzug zugelassen. Profitieren von den neuen Abzügen können Eltern, deren Kinder das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
Die Vorlage ist eine der mittlerweile 43 Massnahmen im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrats (FKI), die unter anderem zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Der Vorschlag des Bundesrats ging im April 2017 in die Vernehmlassung.
Insgesamt steigen damit die Abzüge sowohl auf Bundes- wie zum Teil auch auf Kantonsebene an. Der Bundesrat hat aber darauf verzichtet, einen unbeschränkten Abzug vorzuschlagen, um nicht Luxuslösungen zu subventionieren.