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Veriduna kurz notiert: Tipps nach der MWST-Umstellung

Seit 01.01.2018 gelten die neuen MWST-Sätze. In den ersten Monaten ist jeweils zu prüfen, ob die Leistungen 2017 oder bereits 2018 betreffen und entsprechend die Sätze anzuwenden.

2018

2017

Normalsatz:

7,7 %

8,0 %

Sondersatz
Beherbergung:

3,7 %

3,8 %

Reduzierter Satz:

unverändert

2,5 %

Hier ein paar Tipps zur Verrechnung:

  • Die zeitliche Zuordnung für Leistungen und Lieferungen ist massgebend. Was im 2017 erbracht wurde, wird noch mit 8 %, was im neuen Jahr erbracht wurde mit dem neuen Satz verrechnet. Das Rechnungs- oder Zahlungsdatum spielt dabei keine Rolle.
  • Bei jahresübergreifenden Rechnungen, bei denen die Leistungen und das Rechnungsdatum oder die Zahlung nicht im gleichen Jahr liegen, muss angegeben werden, wann oder in welchem Zeitraum die Leistung vollbracht wurde, um die korrekte zeitliche Zuordnung vornehmen zu können.
  • Bei periodischen Rechnungen sind die Leistungen fürs 2017 und diejenigen fürs 2018 auf separaten Zeilen unter Angabe des genauen Zeitraums auf der Rechnung aufzuführen. Ist dies nicht der Fall oder nicht möglich, muss zum alten Steuersatz abgerechnet werden.
  • Wird im 2018 fälschlicherweise der alte Steuersatz verwendet, muss dieser abgerechnet werden oder es wird eine Korrekturrechnung an den Kunden ausgestellt.
  • Bei Teilzahlungsabrechnungen für Leistungen 2018, welche bereits im 2017 fakturiert wurden, gilt der neue Satz mit 7,7 %, sofern der Zeitraum auf der Rechnung korrekt aufgeführt wird.
  • Bei Bauleistungen gilt immer der Zeitpunkt der Arbeitsausführung am Bauwerk als Anknüpfungspunkt und nicht der Zeitpunkt der Vorleistung, wie beispielsweise der Montage in der Werkstatt.
  • Auch bei Entgeltsminderungen und Umsatzbonifikationen ist der Zeitpunkt /Zeitraum der zugrundeliegenden Leistung massgebend.
  • Die Saldosteuersätze vermindern sich neu um 0,1 bis 0,2 %, ausser bei den beiden tiefsten Sätzen. Die Umsatzlimite für die Anwendung von Saldosteuersätzen vermindert sich auf CHF 5'005'000 und die Steuerlimite auf CHF 103'000.

Wenden Sie sich mit weiteren Fragen zur MWST an Ihr/e Veriduna-Kundenberater/in.