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27. September 2016

Wann muss ich meine Steuerrechnung zahlen?

Staats- und Gemeindesteuer

Wohnen Sie im Kanton Zürich, erhalten Sie im ersten Quartal die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Kalenderjahr. Diese Rechnung basiert auf den Faktoren der letzten Steuerrechnung.

Für alle Zahlungen, die vor dem 30. September beglichen werden, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0.5%. Ab dem 1. Oktober bis zur vollständigen Begleichung der definitiven Steuerrechnung werden Zinsen von 0.5% zu Ihren Lasten verrechnet. In der Regel ist der Vergütungszins höher als bei einer Bank. Es lohnt sich deshalb, die Rechnung der Staats- und Gemeindesteuern sofort zu zahlen, anstatt das Geld auf ein Sparkonto zu überweisen.

Wir empfehlen Ihnen, bei grösseren Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die provisorischen Zahlungen entsprechend anzupassen. Mithilfe des Steuerrechners des Kantons Zürich können provisorisch die Steuern berechnet werden. Das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde stellt Ihnen auf Verlangen leere Einzahlungsscheine zu.

Bezahlen Sie zu viel ein, wird Ihr Guthaben erst nach der Erstellung der Schlussabrechnung ausbezahlt oder mit offenen Positionen der Folgejahre verrechnet.

Nachdem das Steueramt die Steuererklärung erhalten hat, nimmt sie die Veranlagung vor. Nach der definitiven Einschätzung erhalten Sie die Schlussrechnung, die innert 30 Tagen fällig zur Zahlung ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 4.5% erhoben.

Die Verrechnungssteuer wird in Regel der darauf folgenden Steuerperiode gutgeschrieben. So wird zum Beispiel die Verrechnungsteuer vom Steuerjahr 2016 mit der Rechnung der Steuerperiode 2017 verrechnet. Grössere Verrechnungssteuerguthaben sind bei der Ermittlung des provisorischen Steuerbetrages zu berücksichtigen.

Bundessteuer

Die provisorische Rechnung für die Direkte Bundessteuer 2016 erhalten Sie anfangs März 2017. Sie haben 30 Tage Zeit für die Begleichung der Rechnung. Falls das Einkommen auf der provisorischen Rechnung zu hoch oder zu tief ist, können Sie die Rechnung via Onlineschalter der Direkten Bundessteuer korrigieren. Nach der Einreichung der Steuererklärung erhalten Sie die definitive Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Der Verzugszins der Direkten Bundessteuer beträgt 3%.

Für Fragen zu Ihrer Steuerrechnung wenden Sie sich an Ihre/n Veriduna-Kundentreuer/in.